UBA schreibt Planspiel für Mantelverordnung aus

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Das Umweltbundesamt hat das bereits seit längerer Zeit vom Bundesumweltministerium angekündigte Planspiel für die Mantelverordnung ausgeschrieben. Damit soll die Vollzugstauglichkeit der vorgesehenen Regelungen in der geplanten Mantelverordnung unter besonderer Berücksichtigung der Teilverordnungen Ersatzbaustoffverordnung und Bodenschutznovelle auf den Prüfstand gestellt werden und deren Folgen einschließlich der Schätzung des Erfüllungsaufwands für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger dargestellt werden.

Wie es im Anzeigentext heißt, gehe es unter anderem auch darum, Befürchtungen über mögliche Stoffstromverschiebungen von einer bislang zulässigen Verwertung hin zu einer Beseitigung bei Anwendung der MantelV zu begegnen. Die rechtliche Grundlage des Planspiels soll der in Kürze erwartete dritte Arbeitsentwurf der MantelV bilden.

Im Rahmen des auf 15 Monate ausgelegten Projekts sollen maßgeblich RC-Baustoffe, Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub betrachtet werden. Für verschiedene Fallkonstellationen soll anhand der Grenzwerte und zulässigen Einbauweisen des dritten Arbeitsentwurfs im Vergleich zur bisherigen Rechts- und Sachlage bestimmt werden, ob und wie sich das Verhältnis Verwertung/Beseitigung ändert.

Die Angebotsfrist für die Ausschreibung „Planspiel Mantelverordnung (Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes)“ endet am 20. April, Bieterfragen sind bis spätestens 9. April an ufoplannoSpam@GO-AWAYuba.de zu richten. Der Anzeigentext und die Vergabeunterlagen können hier heruntergeladen werden.

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