Systemrelevanz: BDE und Verdi schreiben an Arbeitsminister Heil

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Die Entsorgungswirtschaft sollte bundesweit zur systemrelevanten Infrastruktur zählen. Der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und die Gewerkschaft Verdi haben gemeinsam Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) um eine entsprechende Klarstellung gebeten.

In dem Schreiben kritisieren beide Organisationen den bisherigen Stand der Einordnung, die in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich und verwirrend ist. Gehören im Freistaat Bayern und in Berlin die privaten und kommunalen Unternehmen zum "systemrelevanten" Bereich, sei dies beispielsweise in Hessen nicht der Fall.

Bei einer Zuordnung der Entsorgungswirtschaft zur "systemrelevanten Infrastruktur" besteht für deren Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Kinder in Kita- oder Schulnotbetreuungen unterzubringen. Gleiches gilt beispielsweise für Kinder von Polizeibeamten oder von medizinischem Personal.

Nicht alle Kitas und Schulen erkennen private Entsorger als systemrelevant an

"In dieser außergewöhnlichen Situation der Corona-Pandemie in Europa ist diese unterschiedliche Einordnung von Bundesland zu Bundesland besonders ärgerlich und wirft neue Probleme auf", sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Aus Sicht von BDE und Verdi sind die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft in Gänze systemrelevant und zwar unabhängig davon ob sie privater oder öffentlich-rechtlicher Gesellschafterstruktur sind.

Offenbar werden die privaten Entsorger vor Ort nicht immer als systemrelevant eingestuft, obwohl sich eine solche Einschränkung auf öffentliche Unternehmen aus den Erlassen der jeweiligen Landesministerien nicht ergebe. BDE und Verdi beziehen sich in ihrem Schreiben unter anderem auf Informationen der BDE-Mitglieder. Demnach wenden unter anderem in Berlin und Schleswig-Holstein einige Kitas und Schulen die Notfallregelung nur für Mitarbeiter der kommunalen Entsorger an, nicht aber für die der Privaten.

Wenn es um die Betreuung der Kinder geht, sollten weder Rechtsform noch Trägerschaft des jeweiligen Entsorgers ein maßgeblicher Faktor sein. "Die gesamte Branche muss auch in diesen Krisenzeiten die reibungslose Abfallentsorgung sicherstellen, um Seuchengefahren zu vermeiden", so Kurth weiter. "Funktionierende Entsorgungsstrukturen sind mehr denn je lebensnotwendig."

Thüringen ändert Erlass

Unterdessen hat die Landesregierung in Thüringen den Erlass zur Notbetreuung von Kindern geändert. Die Entsorgungswirtschaft wird in einem auf den 17. März datierten Schreiben nun eindeutig zur Kritischen Infrastruktur gezählt. In Thüringen zählen die Mitarbeiter von Entsorgern damit zu "Eltern der Gruppe B". Hierzu heißt es, die Notbetreuung werde dem "betriebsnotwendigen Personal in Betrieben der kritischen Infrastruktur" im Einzelfall gewährleistet.

Zuvor hatte sich der BDE an das Bildungsministerium in Erfurt gewand, um eine entsprechende Klarstellung zu erwirken. Die dauerhafte Arbeits- und Einsatzfähigkeit der Entsorgungswirtschaft müsse auch in der jetzigen Corona-Krise aufrecht erhalten werden, heißt es in dem Schreiben des BDE an den thüringischen Bildungsminister Helmut Holter (Linke).

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