PPK-Mitbenutzung: VKU legt Ergebnisse von Infa vor

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Über das angemessene Entgelt der dualen Systeme für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiersammlung dürfte wohl kräftig gestritten werden. Für die Systembetreiber zeichnet sich eine deutliche Kostensteigerung bei der Entsorgung von Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) ab. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hat wie angekündigt die Ergebnisse der Infa-Untersuchungen zu Verpackungsanteilen in der Altpapier-Sammlung veröffentlicht.

Demnach liegen die Anteile für PPK-Verpackungen zwischen 29 und 34 Gewichtsprozent und 64 und 71 Volumenprozent. Laut Infa-Bericht schwanken die Verhältnisfaktoren zur Umrechnung von Gewichts- zu Volumenanteilen von 2,0 und 2,4, bei reiner Behältererfassung bzw. Behälter- und Depotcontainererfassung zwischen 2,2 und 2,4 und bei reiner Behältererfassung und Wertstoffhof zwischen 2,0 und 2,1.

Der VKU plädiert dafür, dass die Ergebnisse des Gutachtens künftig der Abrechnung der Sammelkosten gegenüber den dualen Systemen zugrunde liegen sollen. „Die Verhandlungen hierüber zwischen den Kommunen und den Systemen in den rund 800 Entsorgungsgebieten in Deutschland werden in Kürze beginnen“, teilte der Verband mit.

Formulierungsvorschlag für Abstimmungsvereinbarungen

Für seine Mitglieder stellt der VKU ein Web-Tool zur kommunenspezifischen Berechnung des Verpackungsanteils zur Verfügung. Den Kommunen bietet der VKU nun einen Formulierungsvorschlag für die Abstimmungsvereinbarungen mit den Dualen System, um die Masse- und Volumenanteile sowie die darauf basierenden Mitbenutzungsentgelte einschließlich der dazugehörigen Regelungen zur PPK-Verwertung in die Abstimmung integrieren zu können. Diese Anlage, die mit den Systemen nicht abgestimmt ist, gilt als unverbindliche Hilfestellung für die örtlichen Abstimmungsverhandlungen.

Zudem weist der VKU darauf hin, dass zu dem Thema der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung durch die Systeme keine Gespräche mehr auf Verbandsebene geführt werden, da verschiedene Kompromissvorschläge der kommunalen Seite von den Systemen in 2018 endgültig abgelehnt worden seien. Die Durchsetzung der eigenen Entgeltansprüche obliege nunmehr jeder einzelnen Kommune im Rahmen der örtlichen Abstimmungsverhandlungen.

Steuerrechtlich noch offen scheint, die Frage, wie Kommunen bei gemeinsamer Verwertung von kommunalen Altpapier und PPK-Verpackungen die Rechnungen an die Systembetreiber stellen. In seiner Formulierungshilfe schlägt der VKU deshalb zwei Varianten vor: Mit und ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

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