Plastiktütenverbot beschlossen

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Union und SPD haben im Bundestagsumweltausschuss den Weg für das geplante Verbot von Plastiktüten an deutschen Ladenkassen frei gemacht. Die Übergangsfrist für Geschäfte soll aber von sechs auf zwölf Monate zum 1.Januar 2022 verlängert werden. Für den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes stimmten am Mittwochvormittag im Umweltausschuss neben den Koalitionsfraktionen auch die Grünen. Dagegen votierten auch die Fraktionen von AfD und Fraktion, während die Linken sich der Stimme enthielten.

Bereits am Donnerstag steht das Vorhaben von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf der Tagesordnung des Bundestags. Damit werden sogenannte leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verboten – das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen an der Ladenkasse bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) teilte am Mittwoch mit, das Plastiktütenverbot setze „ein wichtiges Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft“. Zwar habe eine Selbstverpflichtung des Handels, Tüten nicht mehr umsonst abzugeben, bereits zu einem deutlichen Rückgang des Verbrauchs seit 2016 geführt. Das Verbot sei trotzdem richtig. Die längere Übergangsfrist von zwölf Monaten sei fair, damit der Handel nicht auf Tragetaschen sitzenbleibe. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vor mehr als einem Jahr vom Kabinett beschlossen worden war, war nur eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen.

Dagegen forderte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das „längst überfällige“ Verbot bereits Mitte 2021 umzusetzen.

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