Pflichtbiotonne in drei von vier Kommunen in NRW

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Inzwischen bieten 373 der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen im Holsystem über eine Biotonne und in einem Fall über einen Bioabfallsack an. In 306 Kommunen und damit in 77 Prozent besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, der sich in 18 Kommunen nur auf Teilgebiete bezieht.

Das geht aus der Antwort des NRW-Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Norwich Rüße hervor. Eine Biotonne auf freiwilliger Basis werde in 66 Kommunen sowie im Außenbereich von 17 Kommunen angeboten.

Eine untergeordnete Rolle spielen Bringsysteme für Nahrungs- und Küchenabfälle, die von 22 Kommunen, darunter zwei kreisfreie Städte und 20 kreisangehörige Städte und Gemeinden, angeboten werden. Eine einzige Kommune biete weder ein Holsystem noch ein Bringsystem für die getrennte Sammlung von Nahrungs- und Küchenabfällen an. Dort werden ausschließlich Grün- bzw. Gartenabfälle über eine „grüne Tonne“ erfasst.

Insgesamt, so Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), haben damit rund 95 Prozent der Einwohner die Möglichkeit, ein Holsystem für Bioabfälle zu nutzen. Damit sei das Gebot zur flächendeckenden Erfassung von Bio- und Grünabfällen in NRW umgesetzt.

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