„Novelle zur Bioabfallverordnung setzt zu spät in der Wertschöpfungskette an“

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Mit umfangreichen Anmerkungen, Kritik und Korrekturvorschlägen haben die maßgeblichen Verbände der Entsorgungswirtschaft zum Entwurf der Novelle der Bioabfallverordnung Stellung bezogen. Bei nahezu allen Verbänden besteht Einigkeit darüber, dass der Referentenentwurf zu spät in der Wertschöpfungskette ansetzt.

Den Betreibern von Kompost- und Vergärungsanlagen würden Vorbehandlungs- und Untersuchungspflichten auferlegt, um unreines Biotonnenmaterial zu Bioabfall mit maximalen Fremdstoffanteilen von 0,5 Prozent Frischmasse aufzuarbeiten. Dabei müsse „die Qualitätssicherung für eine hochwertige stoffliche Verwertung von Biotonnenabfällen und Grüngut bereits in der Sammlung beginnen“, betont etwa der bvse.

„Für die Qualität der Bioabfälle ist die sortenreine Erfassung der Abfälle durch die Abfallerzeuger von größter Bedeutung“, stellt auch der VKU klar und fordert deshalb möglichst bald eine „große“ Novelle der BioAbfV mit deutlich stärkeren Pflichten für Erzeuger, die ihre Bioabfälle Entsorgungsträgern überlassen.

Um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen, haben sich die Verbände neben eigenen Stellungnahmen noch auf eine „Gemeinsame Erklärung“ verständigt. Demnach lassen sich die Ziele der neuen Verordnung nur durch eine Änderung wesentlicher Passagen des Novellierungsentwurfs erreichen, insbesondere durch höhere Anforderungen bei der Erfassung der Bioabfälle, betonen ASA, ANS, BDE, bvse, DGAW, der Fachverband Biogas und der VHE Nord.

Dagegen plädiert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) für einen entgegengesetzten Ansatz: „Die Fremdstoffentfrachtung der Gärreste und Komposte sollte am Ende des Prozesses eine entscheidende Rolle behalten“, heißt es in der DWA-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums.

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