Niedersachsen strebt Ablehnung der Ersatzbaustoffverordnung an

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In einem letzte Woche an die Ministerkollegen versandten Schreiben, versucht Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel den Widerstand der Länder gegen die Mantelverordnung zu bündeln. Insbesondere Artikel 1 der MantelV – die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – lasse sich nicht „vollzugstauglich“ korrigieren.

Das Ministerium in Hannover will daher zeitnah alle Länder auf Arbeitsebene einladen, um die Formulierung eines gemeinsamen Ablehnungs- und Entschließungsantrages nebst Begründung sowie das weitere Vorgehen zu erörtern. Außerdem soll die Frage diskutiert werden, ob auch die Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung (Artikel 2 der MantelVO) aufgrund ihrer Mängel abzulehnen ist oder ob diese Mängel durch entsprechende Änderungsanträge geheilt werden können.

„Nach meiner Überzeugung wird vor allem die Ersatzbaustoffverordnung in der vorgelegten Fassung zu einer großräumigen und unumkehrbaren Verteilung schadstoffhaltiger Abfälle führen. Sie konterkariert unsere gemeinsamen Ziele, das Recycling zu stärken und verlässliche Voraussetzungen für die Bewirtschaftung mineralischer Abfälle zu schaffen“, warnt der niedersächsische Umweltminister seine Amtskollegen vor der Verabschiedung der EBV.

Den kompletten Bericht zur Ablehnung der Mantelverordnung durch den niedersächsischen Umweltminister lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 39/2017. Für Kunden unseres Premium-Angebots steht der Artikel bereits im E-Paper zur Verfügung:

Niedersachsen will Länder zu einer gemeinsamen Ablehnung der EBV bewegen

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