Länder beschließen POP-Abfallverordnung

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Der Bundesrat hat heute die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Die erwartete Entscheidung wird vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßt.

Mit der Neuregelung, die vermutlich zum 1. September 2017 in Kraft treten dürfte, wird die Entsorgung von Hexabromcyclododecan-haltigen Wärmedammplatten aus Styropor langfristig gesichert. Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Kabinettsbeschluss entsprochen, die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) einzuführen und die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen.

Die neue sogenannte POP-Verordnung weist bestimmte POP-Abfälle, darunter Hexabromcyclododecan (HBCD), künftig als nicht gefährliche Abfälle aus. Das bisherige Moratorium sah diese Einstufung ebenfalls vor, wäre aber zum Jahresende ausgelaufen.

"Durch die Entscheidung des Bundesrates kehrt die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen in geordnete Bahnen zurück – und das langfristig", sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Der Beschluss sieht außerdem vor, dass jene Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen: "Diesen Kompromiss akzeptieren wir. Mit der angepassten Verordnung ist es in erster Linie gelungen, dass sich die Entsorgungsengpässe vom letzten Jahr nicht wiederholen werden", so Kurth.

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