Kreislaufwirtschaftspaket: Aktueller Stand und Reaktionen

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Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche eine Zwischenbilanz zum Kreislaufwirtschaftspaket gezogen. Dabei hat sie auch Stellung zur Rolle der Abfallverbrennung bezogen, den Fahrplan für ihre Kunststoffstrategie präsentiert sowie geplante Änderungen an der RoHS-Richtlinie vorgestellt. Ebenfalls in der letzten Woche hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments für höhere Recyclingquoten und weniger Deponierung ausgesprochen. In unserer aktuellen Ausgabe berichten wir ausführlich über die aktuellen Entwicklungen sowie die Reaktionen der verschiedenen Verbände auf nationaler und europäischer Ebene.

Für Kunden unseres Premium-Angebots haben wir die Texte nachfolgend nochmals in Form eines Dossiers zusammengestellt.

 

Kommission bescheinigt sich gute Fortschritte bei Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

 

Die Europäische Kommission hat gut ein Jahr nach der Vorlage ihres Kreislaufwirtschaftspakets eine positive Zwischenbilanz gezogen. „Wir sind gut vorangekommen und planen neue Initiativen für das Jahr 2017. Wir schließen den Kreislauf von Design, Herstellung, Verbrauch und Entsorgung und schaffen dadurch eine grüne, kreislauforientierte und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Europa“, sagte Frans Timmermans, der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident der Kommission, vergangenen Donnerstag. Timmermans unterstrich, dass der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Europa für die Kommission eine Priorität sei.

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EU-Kommission will RoHS-Richtlinie überarbeiten

 

Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche auch ihre Pläne zur Überarbeitung der RoHS-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorgelegt. Damit sollen gefährliche Stoffe nach Möglichkeit ersetzt werden, um das Recycling von Bauteilen rentabler zu machen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen will die Kommission darüber hinaus den Weiterverkauf und die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten erleichtern. Schätzungen zufolge könnten durch die Maßnahmen jedes Jahr mehr als 3.000 Tonnen gefährliche Abfälle in der EU vermieden und Rohstoffe sowie Energie eingespart werden. Allein für das Gesundheitswesen beziffert die Kommission die möglichen Einsparungen auf rund 170 Mio €.

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Fahrplan zur EU-Kunststoffstrategie liegt vor

 

Mehr Recycling und Wiederverwendung von Kunststoffen und dabei bessere Wirtschaftlichkeit und Qualität gehören zu den Zielen, die die Europäische Kommission mit ihrer geplanten Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft verfolgen will. Dies geht aus dem gestern veröffentlichten Fahrplan für das Projekt hervor. Ebenfalls behandeln wird die Strategie die Freisetzung von Plastik in die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt. Auch die starke Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen bei der Kunststoffproduktion, die derzeit mehr als 90 Prozent betrage, soll Thema sein. Dem Fahrplan zufolge will die EU-Kommission im vierten Quartal 2017 die Strategie in Form einer Mitteilung vorlegen. Gesetzgeberische Maßnahmen sind demnach nicht vorgesehen.

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Europäische Kommission äußert sich skeptisch zur thermischen Abfallverwertung

 

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche eine Mitteilung zur Rolle der thermischen Abfallverwertung in der Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Daraus lässt sich eine skeptische und insgesamt distanzierte Haltung der Brüsseler Behörde zur Müllverbrennung herauslesen. Die Kommission fürchtet insbesondere, ein entsprechender Kapazitätsausbau im Bereich der thermischen Abfallverwertung könnte das Recycling gefährden und damit die Abfallhierarchie untergraben.

Zwar könne die energetische Verwertung von Abfällen zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft beitragen, schlussfolgert die Kommission am Ende ihrer Ausführungen. Allerdings müsse dabei die Abfallhierarchie als Leitprinzip zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus dürfe die Müllverbrennung ein höheres Maß an Vermeidung, Wiederverwertung und Recycling nicht verhindern.

 Bild: Heiko Küverling - Fotolia

Bei der Planung künftiger Investitionen in Kapazitäten für die energetische Verwertung von Abfällen müssten die Mitgliedstaaten das Risiko von verlorenen Vermögenswerten berücksichtigen, schreibt die Kommission. Neue Anlagen sollten der Kommission zufolge nur gebaut werden, wenn für die gesamte Laufzeit von etwa 20 bis 30 Jahren die ausreichende Verfügbarkeit von geeigneten Abfällen sichergestellt ist, ohne dass die Verpflichtungen zur Getrenntsammlung und zum Recycling vernachlässigt werden.

Mitgliedstaaten die noch heute einen Großteil ihres Siedlungsabfalls deponieren, empfiehlt die Kommission zunächst in Strukturen für eine getrennte Sammlung sowie ins Recycling zu investieren. Werden mehr Abfälle getrennt erfasst, fallen auch weniger gemischte Siedlungsabfälle an die nur verbrannt werden könnten, so die Logik der EU-Kommission. Mitgliedstaaten mit hohen Verbrennungskapazitäten empfiehlt die Kommission unter anderem, Förderregelungen für die Abfallverbrennung abzuschaffen und Verbrennungsgebühren einzuführen oder zu erhöhen.

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Gemischte Reaktionen auf EU-Papier zur Abfallverbrennung

 

Lob und Zustimmung vom BDE, Kritik und Skepsis von ITAD, Cewep und Eswet – so fielen die ersten Reaktionen auf die letzte Woche veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission zum Beitrag der energetischen Verwertung von Abfällen in der Kreislaufwirtschaft aus. Darin warnt die Kommission, dass ein Kapazitätsausbau im Bereich der thermischen Abfallverwertung das Recycling gefährden und damit die Abfallhierarchie untergraben könnte.

Auf ein positives Echo stößt die Kommissionsmitteilung beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). „Sehr zu begrüßen ist, dass die Kommission darauf hinweist, dass die Mitgliedstaaten bei der Bedarfsanalyse eine langfristige Sichtweise einnehmen und dabei auch existierende oder geplante Kapazitäten in Nachbarländern berücksichtigen sollten“, so BDE-Präsident Peter Kurth.

Enttäuscht reagierte die ITAD auf die Stellungnahme der EU-Kommission. Aus Sicht des Verbands mangele es der Mitteilung der Kommission an wissenschaftlichen Fakten zur Bedeutung der Müllverbrennung. „Die Kommission hat sich hier im politischen Prozess zu einer unverständlichen Position hinreißen lassen, die mit den tatsächlichen abfallwirtschaftlichen und energiepolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre wenig zu tun hat“, erklärte ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn.

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FEAD bezieht Position zu Mitteilung über Verbrennung

 

Positive Elemente, aber auch Lücken stellt die Europäische Föderation der Entsorgungswirtschaft (FEAD) in der Mitteilung der EU-Kommission über den Beitrag der energetischen Verwertung zur Kreislaufwirtschaft fest. So begrüßt der Verband in einer ersten Stellungnahme die Forderung der Kommission, dass Investitionen in neue Behandlungskapazitäten langfristig angelegt werden und mit der Abfallhierarchie in Einklang stehen.

FEAD merkt allerdings an, dass die energetische Verwertung für manche Abfälle die insgesamt nachhaltigste Option sein könne, zum Beispiel wenn diese gefährliche Stoffe enthielten, die bei einem Recycling nicht angemessen kontrolliert werden könnten.

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EP-Umweltausschuss für höhere Recyclingquoten und weniger Deponierung

 

„Der Umweltausschuss hat gezeigt, dass er an den Übergang zur Kreislaufwirtschaft glaubt. Wir haben entschieden, die ambitionierten Recycling- und Deponieziele entsprechend der ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission von 2014 wiederzustellen“, sagte Simona Bonafè, die Berichterstatterin des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, nach der Abstimmung über das Abfallpaket am Dienstag.

Simona Bonafè (Bildquelle: Twitter)

Der Ausschuss stimmte unter anderem dafür, die Zielsetzung für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwertung von Siedlungsabfällen für das Jahr 2030 gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission um fünf Prozentpunkte auf 70 Prozent zu erhöhen. Der Anteil, der deponiert werden darf, soll ab dem gleichen Jahr maximal fünf Prozent betragen, statt zehn Prozent wie im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen. Für Mitgliedstaaten, die 2013 noch mehr als 65 Prozent ihrer Siedlungsabfälle deponierten, ist allerdings eine Zusatzfrist von fünf Jahren vorgesehen. Für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Verpackungen fordert der Ausschuss eine Mindestquote von 80 Prozent ab dem Jahr 2030.

Als nächster Verfahrensschritt folgt nun die erste Lesung des Abfallpakets im Plenum des Europäischen Parlaments. Sie ist für die Sitzung vom 13. bis 16. März in Straßburg geplant. Parallel setzen die Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Verhandlungen über eine gemeinsame Position in der Umwelt-Arbeitsgruppe des EU-Rats fort.

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Recycler und Entsorger kritisieren geänderte Definition für Siedlungsabfälle

 

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner Abstimmung über das EU-Abfallpaket vergangene Woche aus Sicht von Verbänden der Recycling- und der Entsorgungswirtschaft positive und negative Änderungen vorgenommen. Einstimmig als negativ bewertet werden in ersten Stellungnahmen der Wegfall des Mengenkriteriums aus der Begriffsbestimmung für Siedlungsabfälle und die Position des Ausschusses zum Berechnungsverfahren für Recyclingquoten.

Die Europäische Föderation der Entsorgungswirtschaft (FEAD) und der europäische Recycling-Dachverband EuRIC (European Recycling Industries’ Confederation) sind enttäuscht, dass nach dem Willen des Ausschusses für die Einstufung von Abfällen als Siedlungsabfall nur noch entscheidend sein soll, dass ihre Art und Zusammensetzung mit der Haushaltsabfällen vergleichbar ist. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie stellte außerdem auf die Vergleichbarkeit der Menge ab.

Mit der Streichung dieses Kriteriums hat der Ausschuss aus Sicht von FEAD die Chance verpasst, eine klare Abgrenzung zwischen Siedlungsabfällen einerseits und Gewerbe- und Industrieabfällen andererseits zu schaffen. FEAD und EuRIC befürchten, dass die erweiterte Definition dazu führen wird, dass Industrie- und Gewerbeabfälle, die zur Zeit „in von Wettbewerb geprägten Märkten effizient erfasst und recycelt werden“, künftig als Siedlungsabfälle eingestuft werden. Dies werde die Steuerzahler belasten. EuRIC weist außerdem auf die Gefahr weiterer Wettbewerbsverzerrungen hin.

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