Die von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) erhobene Gebühr für die Prüfung von Optierungsanzeigen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Ansbach habe zwei gegen die Gebühr gerichtete Klagen abgewiesen, teilte die EAR mit. Die Gebühr für die Prüfung der ...
Klagen gegen Gebühr für Optierungen abgewiesen
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