Die Bundesregierung will im Eilverfahren die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen regeln. Das Bundesumweltministerium hat dazu den Referentenentwurf der „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung" ...
Kabinett will Anfang Juni neue Verordnung für ungefährliche POP-Abfälle beschließen
Eilbedürftig / HBCD-Moratorium soll zum Dauerzustand werden
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