Hersteller müssen unverzüglich duales System wechseln

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Hersteller müssen unverzüglich ihre Verkaufsverpackungen bei einem anderen dualen System lizenzieren, wenn ihr duales System den Betrieb einstellt. Das geht aus einem Schreiben des Umweltministeriums Baden-Württemberg hervor, das gestern an die Verbände des Handels, Ernährungs- und Verpackungsindustrie sowie den Markenverband ging. Das Umweltministerium Stuttgart geht davon aus, dass somit die Finanzierung der anderen dualen Systeme und deren Entsorger gesichert bleiben. Es gebe daher weder Gründe noch eine Rechtsgrundlage, die haushaltsnahe Entsorgung und Verwertung zu verweigern.

Das Ministerium schreibt aus „aktuellem Anlass vorsorglich“. Das duale System Europäische LizenzierungsSysteme (ELS), das vor der Insolvenz steht, wird in dem Brief allerdings nicht erwähnt. Ab einer Betriebseinstellung ihres dualen Systems hätten Hersteller und Importeure keine wirksame Beteiligung mehr an einem dualen System. Die Hersteller müssten ab diesem Tag unverzüglich ihre Beteiligungspflicht erfüllen. Über diesen Tag hinaus gezahlte Lizenzentgelte müssten im etwaigen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, geht aus dem Brief des Ministeriums weiter hervor.

Wie aus dem Schreiben geschlossen werden kann, dürfen Hersteller mit dem Wechsel nicht warten, bis das Umweltministerium einem System die Systemfeststellung entzieht, wenn es etwa aufgrund von Insolvenz seinen Betrieb einstellt. Zwar würde das Ministerium das Widerrufsverfahren rasch einleiten, doch bis zur wirksamen Veröffentlichung im Staatsanzeiger könnten etliche Wochen vergehen.

Einen ausführlichen Bericht zu den Auswirkungen der ELS-Insolvenz lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 23/2018. Premium-Abonnenten können den Artikel im E-Paper online lesen:

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