"Fünf Prozent ist die Grenze"

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Geht es nach dem Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz im Bundesumweltministerium (BMUB), Helge Wendenburg, dürfen Gewerbebetriebe künftig maximal fünf Prozent ihres Abfalls direkt in die Verbrennung geben. Das sagte Wendenburg beim Parlamentarischen Abend der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (Itad) in dieser Woche in Berlin. Wendenburg sagte darüber hinaus im Gespräch mit EUWID, er könne sich im Falle eines Fehlverhaltens eines Gewerbebetriebes entsprechende Bußgeldregelungen vorstellen, um eingesparte Entsorgungskosten abzuschöpfen.

Einer der Knackpunkte der derzeitigen Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist die Pflicht der Gewerbebetriebe zur Anlieferung ihrer Abfälle an eine Vorbehandlungsanlage, sofern aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Mülltrennung im Betrieb nicht möglich ist. Das BMUB will damit die derzeit in Deutschland vielfach gelebte Praxis unterbinden, dass Gewerbeabfall unsortiert als Abfall zur Verwertung in die Verbrennung wandert, was kaum mit der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Abfallrahmenrichtlinie zu vereinbaren ist. Itad-Geschäftsführer Carsten Spohn bezeichnete bei der Ifat in München gegenüber EUWID die Regelung als eine „Andienungspflicht an private Vorbehandlungsanlagen“.

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Gewerbeabfallverordnung: Grenze für die direkte Verbrennung soll bei 5 Prozent liegen

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