Emissionshandel für Klärschlamm: Kommunale Spitzenverbände wenden sich an das BMU

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Wegen der drohenden Emissionshandelspflicht für die Klärschlammverbrennung haben sich die kommunalen Spitzenverbände an das Bundesumweltministerium (BMU) gewendet. In einem gemeinsamen Schreiben von Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bitten die Vertreter der Kommunen an das BMU, die Klärschlammverbrennung im Zuge der Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie weiterhin vom Emissionshandel auszunehmen.

Kürzlich hatte das BMU mitgeteilt, die Europäische Kommission müsse klarstellen, dass die Klärschlammverbrennung nicht emissionshandelspflichtig sei. Das soll in einer aktualisierten Version eines entsprechenden Leitlinien-Dokuments zur Interpretation des Annex I der Emissionshandels-Richtlinie geschehen. Eine Guidance der EU-Kommission ist allerdings rechtlich unverbindlich.

Die kommunalen Spitzenverbände werben in ihrem Schreiben für eine Klarstellung im nationalen Recht. Ansonsten drohen erhebliche Kostensteigerungen in der kommunalen Abwasserentsorgung. Dadurch könnten letztendlich auch die Gebühren für den Bürger spürbar steigen. Ein erster Überblick bei kommunalen Anlagenbetreibern habe ergeben, dass in Einzelfällen zusätzlich mehrere hunderttausend Euro pro Anlage, die oberhalb des derzeitigen Schwellenwertes von 20 Megawatt (MW liegen), anfallen würden, heißt es in dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände an das BMU.

Mit der neuen Abfallrahmenrichtlinie die EU erstmals aus europäischer Ebene den Begriff „Siedlungsabfälle“ definiert. Demnach gelten Abfälle aus Klärgruben, Kanalisation und Kläranlagen nicht mehr als „Siedlungsabfälle“. Sollte diese Regelung unverändert in das deutsche Recht übernommen werden, würden Klärschlammverbrennungsanlagen zukünftig in den Emissionshandel nach dem TEHG einbezogen, warnen die kommunalen Spitzenverbände in ihrem Schreiben an das BMU.

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