Kommt der CO2-Preis für Müllverbrennungsanlagen?

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Müssen Müllverbrenner künftig für ihre fossilen CO2-Emissionen bezahlen? Die nordrhein-westfälische Landesregierung will, dass die Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagenvom vom nationalen Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) ausgenommen werden. Aus Baden-Württemberg gibt es einen Gegenantrag. Am Donnerstag steht das BEHG auf der Tagesordnung im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates.

Die Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) möchte, dass sämtliche Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle und von Siedlungsabfällen einschließlich Klärschlamm von der CO2-Bepreisung ausgenommen werden. Diese Anlagen seien ausdrücklich aus dem europäischen Emissionshandel ausgenommen, weil diese Art der Abfallbeseitigung "als unter dem Strich vorzugswürdig nicht besonders belastet werden sollte", argumentiert die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW.

"Die Belastung der genannten Anlagen mit dem Emissionszertifikatehandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz läuft dieser ökologisch motivierten Zielsetzung zuwider", argumentiert die Landesregierung in Düsseldorf. Sie verkehre diese Zielsetzung sogar: Denn es sei zu erwarten, dass die in Rede stehenden Anlagen nach dem Emissionszertifikatehandel nunmehr höheren Belastungen ausgesetzt sind als wenn sie dem EU-Emissionshandel unterlägen.

Die Reduzierung der zu verbrennenden Siedlungsabfälle - einschließlich Klärschlamm - und Gefahrenabfälle und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen werde durch das Abfallrecht in fachspezifischer Weise zielgerichtet verfolgt, so die Landesregierung. Einer Einbeziehung in das Klimaschutzrecht zur Verfolgung von Reduktionszielen bedürfe es daher - anders als bei Verbrennungsanlagen zum primären Zweck der Energiegewinnung - nach wie vor nicht.

Baden-Württemberg will keine "weitere Privilegierung" von Müllverbrennungsanlagen

Die baden-württembergische Landesregierung ist hingegen der Auffassung, dass sämtliche Müllverbrennungsanlagen ab 2023 Teil des Anwendungsbereichs des BEHG sein sollten. Fossile CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung unterlägen der Minderungspflicht aus der EU-Klimaschutzverordnung. Daher laufe die Freistellung von Siedlungsabfällen im BEHG dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 zuwider, argumentiert die Landesregierung in Stuttgart.

"Eine weitere Privilegierung von Müllverbrennungsanlagen unterliefe zudem die Anstrengungen zur Stärkung der Kreislaufwirtchaft und führten zur Ungleichbehandlung von mitverbrennenden ETS-Anlagen", heißt es im Antrag der grün-schwarzen Landesregierung.

ITAD und VKU: Kein Minderungspotenzial bei der Abfallverbrennung

Naturgemäß unterstützen der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen. In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen VKU und ITAD einer CO2-Bepreisung der Müllverbrennung jegliche Lenkungsswirkung ab, da es kein Minderungspotenzial gebe. "Eine Wahlfreiheit hinsichtlich des „Brennstoffes“ besteht nicht. Mit anderen Worten: Kohle kann in der Erde bleiben, Abfälle aber nicht in der Tonne."

Dafür befürchten die Verbände höhere Kosten: Um rund 40 Euro pro Tonne könnte die Müllverbrennung teurer werden, sollten die thermischen Abfallbehandlungsanlagen in den Nationalen Brennstoffemissionshandel einbezogen werden, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Selbst dem Recycling werde mit der CO2-Bepreisung nicht geholfen, denn bei einem Sortierreste-Anteil von rund 50 Prozent würde sich das Recycling um über 100 Euro pro Tonne verteuern.

Unklare Position der Bundesregierung

Welche Position die Bundesregierung als Ganzes in dieser Frage vertritt, ist bislang unklar. Wie zu erfahren war, soll das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Antrag aus Nordrhein-Westfalen unterstützen. Das Bundesumweltministerium (BMU) spricht sich hingegen in einem EUWID-vorliegenden Papier für eine Einbeziehung der Müllverbrennung in den Brennstoff-Emissionshandel aus.

Unter der Überschrift "Keine fossile Kilowattstunde Strom/Wäme ohne CO2-Bepreisung" argumentiert das BMU, dass fossile Brennstoffemissionen entweder unter dem EU-Emissionshandel oder unter dem nationalen Brennstoffemissionshandel einen CO2-Preis bekommen" sollten.

"Die für das BEHG insgesamt festzulegende Gesamtmenge an Emissionszertifikaten sichere die Einhaltung der EU-rechtlich vorgegebenen Gesamtmenge an Emissionen
aus den Bereichen Verkehr und Wärmeerzeugung. Die fossilen CO2-Emissionen aus
der Abfallverbrennung unterliegen der Minderungspflicht aus der EU-Klimaschutz-
verordnung und sind daher auch Bestandteil der Gesamtemissionsmenge des
BEHG",so das BMU.

Kritik an der Müllverbrennung von den Grünen

Grundsätzliche Kritik an der Müllverbrennung kam in dieser Woche von der grünen Bundestagsabgeordneten Bettina Hoffmann, die vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Zukunft der Müllverbrennung gestellt hatte. Aus Sicht Hoffmanns wird in Deutschland zu viel Abfall verbrannt. Ein Rückbau der Müllverbrennungskapazitäten sei jedoch nicht geplant beziehungsweise die Bundesregierung sehe keine Zuständigkeit des Bundes.

In ihrem Blog betont Hoffmann unter anderem den von der Müllverbrennung verursachten Treibhausgasausstoß von rund 20 Mio Tonnen CO2. "Das entspricht rund 2,3 Prozent des Gesamtausstoßes in 2018", so Hoffmann.

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