„Das chemische Recycling ist keine werkstoffliche Verwertung im Sinne des Verpackungsgesetzes." Das erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Anfrage von EUWID. Grund für die Anfrage war, dass derzeit einige Projekte in Deutschland und anderen EU-Staaten laufen, die mittels Vergasung, Pyrolyse, ...
Chemisches Recycling von Verpackungen aus Kunststoff ist keine werkstoffliche Verwertung
Klarstellung aus dem Bundesumweltministerium / Keine Änderung geplant
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -