bvse gegen eigene Zuständigkeit von Naturschutzbehörden bei Genehmigungen

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Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) kritisiert Pläne, wonach die Naturschutzbehörden in Baden-Württemberg bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen eine eigene Zuständigkeit erhalten sollen. Dies sehe der Entwurf zur Änderung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes vor, erklärte der bvse heute.

Die neue Zuständigkeit soll sich zukünftig unter anderem auf die frist- und sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstrecken. Diese Aufspaltung der Zuständigkeit zwischen Genehmigungsbehörde und Naturschutzbehörde werde zwangsläufig zu Rechtsunsicherheiten führen, fürchtet der bvse.

Der Verband verweist darauf, dass die Naturschutzbehörde bereits jetzt an den Verfahren beteiligt werde. Allerdings sei das zuständige Regierungspräsidium gegenwärtig in der Lage, zwischen den verschiedenen Positionen und Interessen der einzelnen Behörden und Beteiligten zu vermitteln und die verschiedenen inhaltlichen Positionen mit eigener Entscheidungskompetenz gegeneinander abzuwägen.

Die Abkehr von einer zentralen Überwachungs- und Genehmigungsstruktur hält der bvse für falsch, da somit die sinnvolle und praktikable Konzentration von Zuständigkeiten bei einer Genehmigungsbehörde auf verschiedene Instanzen aufgesplittert wird. Dies könne dazu führen, dass bereits genehmigte Vorhaben tangiert werden oder die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche erschwert oder wesentlich verzögert werden. Zudem werde eine weitere Behördeninstanz sowohl zu längeren Bearbeitungszeiten, wie auch zu höheren Verwaltungskosten führen.

Im Endeffekt kann der Entsorgerverband keinen stichhaltigen Grund dafür erkennen, die ohnehin oft langwierigen Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer weiteren Behördenzuständigkeit zu erschweren. Daher fordert der bvse das Land auf, nicht vom Bundesrecht abzuweichen.

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