Bundestag macht Weg frei für Wasserstoff aus der Müllverbrennung

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Wasserstoff aus Biomasse oder aus dem Strom von Müllverbrennungsanlagen soll nun doch auf die Kraftstoffquoten angerechnet werden können. Das Plenum des Deutschen Bundestages ist in der vergangenen Woche den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt und hat den Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote" in einer entsprechend geänderten Fassung verabschiedet.

Die Bundesregierung wollte in ihrem Gesetzentwurf ursprünglich nur strombasierten Wasserstoff aus nicht-biogenen Quellen anerkennen, also unter anderem Windenergie und Photovoltaik. Der pauschale Ausschluss der Bioenergie hätte das Aus für zahlreiche Wasserstoff-Projekte im Bereich der thermischen Abfallbehandlung bedeutet, nicht nur in der Müllverbrennung, sondern perspektivisch auch in der Bioabfallvergärung sowie der Altholz- und Klärschlammverwertung.

Details soll eine Rechtsverordnung regeln

Doch mit dem Beschluss des Bundestages aus der vergangenen Woche sind noch viele Fragen offen. Details soll eine Rechtsverordnung klären. So gilt Strom aus der Müllverbrennung wegen des biogenen Anteils im Restmüll nur etwa zur Hälfte als erneuerbar.

Darüber hinaus will der Bundestag klären lassen, ob so genannte "recycled carbon fuels" (RCF) auf die Kraftstoffquoten angerechnet werden können. In der Branche wird bereits diskutiert, ob die Erzeugung von Wasserstoff mittels energetischer Verwertung von fossilen Abfällen - wie beispielsweise Kunststoffabfällen - als RCF gilt.

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