Bundestag beschließt Verpackungsgesetz

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Der Bundestag hat gestern Abend mit Mehrheit der Regierungskoalition das Verpackungsgesetz mit einigen kleineren Änderungen verabschiedet. Am 12. Mai wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten. Nach den im Bundestag vorgenommenen Korrekturen am Regierungsentwurf ist es unwahrscheinlich, dass die Länderkammer das Gesetz noch aufhalten wird. Es dürfte am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Wie erwartet hat der Bundestag auf Empfehlung seines Umweltausschusses den Paragrafen 22 geändert. Die kommunalen Rahmenvorgaben wie die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Sammelbehälter sowie die Häufigkeit der Leerungen müssen nur noch „geeignet“ sein. Nach dem Entwurf der Regierung hätten die Kommunen den dualen Systemen nur Maßnahmen an die Ausgestaltung der Sammlung von Leichtverpackungen nur vorgeben dürfen, die „erforderlich“ sind. Dadurch soll es für die Kommunen einfacher werden, vor Ort ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Der Bundestag beschloss hierzu auch einen Entschließungsantrag, nachdem die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Vorgabe bis Ende 2022 evaluieren muss. Gleiches gilt auch für die neue Zentrale Stelle, die von der Wirtschaft eingerichtet wird.

 

Unverbindliche Mehrwegquote aufgenommen

 

Entgegen der Regierungsvorlage hat das Parlament eine unverbindliche Mehrwegquote von 70 Prozent aufgenommen. „Ziel ist es, einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen“. Die Pfandpflicht wird auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an von mindestens 50 Prozent Milcherzeugnissen erweitert. In einer zweiten Entschließung wird die Regierung aufgefordert, die Entwicklung des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen sorgfältig zu beobachten und kritisch zu bewerten.

Mit ökobilanziellen Untersuchungen sollen weitere Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen evaluiert werden. Rechtliche Maßnahmen sollen dann vorgeschlagen werden, wenn die Mehrwegquote drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht erreicht wird.

 

BDE sieht Zentrale Stelle am Zug

 

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßte die Einigung im Bundestag. Beim Verpackungsgesetz müsse die Zentrale Stelle den vielfachen Bedenken begegnen und zeigen, dass sie den Vollzug und den Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen verbessert. Der BDE appelliert daher mit Nachdruck an die Vollzugsbehörden, ihren Aufgaben nachzukommen.

 

 

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