Bundeskabinett beschließt Verpackungsgesetz

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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung kurz vor Weihnachten doch noch das Verpackungsgesetz beschlossen. "Zukünftig wird mehr recycelt und die Hersteller müssen bei der Verpackung mehr an ökologische Aspekte denken", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks anlässlich des Kabinettsbeschlusses.

Die grundsätzlichen Parameter des Gesetzes haben sich mit dem Kabinettsbeschluss gegenüber einem informellen Entwurf vom 9. Dezember auf den ersten Blick nicht geändert. So soll die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen sollen bis 2022 auf 90 Prozent ansteigen.

Eine kleinere Änderung gegenüber der Kabinettsvorlage gibt es unter anderem im Paragraph 14. Im dortigen Absatz 2 wird nicht mehr pauschal auf die Anforderungen an die Verwertung des Paragraphen 16 Absätze 2 bis 4 verwiesen, sondern auf die konkreten Regelungen.

Gesetz wird die Wirtschaft jährlich zusätzliche 50 Mio € kosten

Darüber hinaus ist der Kabinettsvorlage die Stellungnahme des Normenkontrollrates angehängt. Demnach muss die Wirtschaft gegenüber der derzeitigen Verpackungsverordnung mit zusätzlichen jährlichen Kosten von 50 Mio € rechnen. Hinzu komme ein einmaliger Umstellungsaufwand von fast 98 Mio €, heißt es in dem Dokument.

Die übrigen Regelungen sind überwiegend bekannt. So sollen sich die Lizenzentgelte der dualen Systeme nach dem Willen der Bundesregierung künftig stärker an ökologischen Aspekten ausrichten. Das soll Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen das spätere Recycling berücksichtigen.

Die Entsorgung von Verpackungsabfällen soll nach wie vor im Wettbewerb durch Ausschreibungen erfolgen. Für einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug soll künftig eine Zentrale Stelle eingerichtet werden, die von Industrie und Handel finanziert wird. Die Zentrale Stelle diene als Registrierungs- und Standardisierungsstelle, so das BMUB.

Wie die Abfall-Sammlung generell vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie sollen zum Beispiel darüber entscheiden, wann und wie Abfälle gesammelt werden. Damit könnten Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden, so das BMUB.

Erleichtert werde zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, könne die jeweilige Kommune mit den dualen Systemen entscheiden, teilte das BMUB mit. Ein Wertstoffgesetz, mit dem es eine bundesweite Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen geben sollte, war zuvor gescheitert.

Ein ausführlicher Artikel über den Kabinettsbeschluss zum Verpackungsgesetz wird in Ausgabe 01-02/2017 von EUWID Recycling und Entsorgung erscheinen.

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