BT-Umweltausschuss empfiehlt Annahme der Mantelverordnung ohne Änderungen

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Der deutsche Bundestag wird diesen Freitag über die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz abstimmen. Die Zustimmung zum Verordnungspaket in der Mitte Mai vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung gilt als sicher, nachdem heute Morgen der federführende Bundestagsumweltausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben hat. Ein von der FDP eingebrachter Entschließungsantrag, der einige von der Bauwirtschaft in den letzten Wochen angeführte Kritikpunkte enthält, fand bei den Ausschussmitgliedern keine Mehrheit.

Wie aus beteiligten Kreisen zu erfahren war, stimmten auf der Ausschusssitzung CDU, SPD und Grüne für den Verordnungsentwurf ohne Entschließungsantrag. FDP und Linke haben sich enthalten. Wie es weiter heißt, soll es Freitagfrüh um 6:55 Uhr im Bundestag noch eine halbstündige Debatte zur Mantelverordnung geben. Ursprünglich war eine Abstimmung ohne Aussprache vorgesehen.

Nach über 15 Jahren Arbeit könnte das Mammutprojekt Mantelverordnung an diesem Freitag damit die vorletzte Hürde nehmen. Die finale Zustimmung liegt beim Bundesrat, der sich voraussichtlich im September mit dem Verordnungspaket befassen wird. Inkrafttreten würde die Verordnung dann zwei Jahre nach Verkündung.

 

Großteil der Verbände wertet Verordnungsentwurf als "guten Kompromiss"

 

Nach den langwierigen und intensiven Diskussionen der letzten Jahre und Monate steht der Großteil der Verbände hinter dem aktuellen Verordnungsentwurf. Bei einer Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss Anfang dieser Woche signalisierten unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und die kommunalen Spitzenverbände ihre Unterstützung. Es sei ein „guter und tragfähiger Kompromiss“, so die einhellige Meinung der Experten.

Widerstand kam zuletzt nur von der Bauwirtschaft: Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) kritisieren den Entwurf als „ungenügend“ und warnten bei der öffentlichen Anhörung vor erheblichen Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen, auf die Entsorgungswege und -kosten, was zu deutlich höheren Baukosten führen werde. Insbesondere wird kritisiert, dass mineralische Ersatzbaustoffe auch nach stofflicher Aufbereitung und Qualitätssicherung weiterhin als Abfälle gelten und deshalb den abfallbezogenen Rechtspflichten unterliegen würden.

 

Forderung der Bauwirtschaft nach Abfallende-Regelung findet keine Mehrheit

 

Die FDP-Fraktion hatte daher zu der Verordnung einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, rechtssichere Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft von gütegesicherten Recyclingbaustoffen in Form einer Verordnung zu schaffen. Weiterhin sollte die Bundesregierung eine Bund-Länder-Deponiestrategie erarbeiten, um Entsorgungsengpässe zu vermeiden und sich auf ein einheitliches, praxistaugliches Probenahme- und Analyseverfahren verständigen.

Schließlich forderte die FDP, der Kritik der Bauwirtschaft entsprechend, eine rechtliche Klarstellung, dass der Bauherr Verursacher des Abfalls ist. Der Entschließungsantrag fand bei den übrigen Fraktionen aber keine Mehrheit.

 

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