Die Klarstellung, dass die Klärschlammverbrennung nicht emissionshandelspflichtig ist, obliegt der Europäischen Kommission. Das teilte das Bundesumweltministerium (BMU) gegenüber EUWID mit. Vor Kurzem war öffentlich bekannt geworden, dass die thermische Klärschlammbehandlung nach dem aktuellen Stand ab dem Jahr ...
BMU: Klarstellung obliegt der EU-Kommission
Klärschlamm und Emissionshandel
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