BGL gegen Mautbefreiung von Abfalltransporten

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Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) lehnt die im Bundesrat diskutierte Mautbefreiung sowohl für kommunale Entsorgungsunternehmen, aber auch für gewerbliche Abfalltransporte ab. Der BGL begründet seine Ablehnung in einer Stellungnahme einerseits mit Wettbewerbsverzerrung zwischen privaten und kommunalen Entsorgern, andererseits mit fehlenden Kontrollmöglichkeiten.

Würden kommunale Entsorger auch noch von der Mautpflicht befreit, während private Unternehmen für die gleiche Leistung auf Bundesfernstraßen in vollem Umfang Maut entrichten müssten, führe dies, so der BGL, zu deutlich erhöhten massiven Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des privaten Gewerbes. Dies habe Folgen für die Existenzen und den Wettbewerb privater, meist mittelständischer Entsorgungsunternehmen.

Aber auch bei Abfall- und Recyclingtransporten gewerblicher Anbieter lehnt der BGL eine Mautbefreiung ab. Denn nur durch Begutachtung der Ladung mittels Kontrollen könne festgestellt werden könne, ob tatsächlich Abfall oder Recyclingmaterial geladen sei. Die bloße Kennzeichnung der Fahrzeuge mit „A-Schildern“ reiche hierzu nicht aus. Dieses Schild müsse weder abgedeckt, zugeklappt noch in anderer Weise als nichtzutreffend kenntlich gemacht werden. Damit könnten bei angebrachtem oder aufgeklapptem A-Schild legal nicht nur Leertransporte, sondern darüber hinaus sogar der Mautpflicht unterliegende Transporte durchgeführt werden.

Zuletzt hatten die beiden Entsorgerverbände bvse und BDE in Schreiben an Bundesverkehrsminister Scheuer eine Gleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen bei der Mautbefreiung von Abfalltransporten gefordert.

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