BDE kritisiert geplanten Ausstieg aus landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) kritisiert den Entwurf der Klärschlammverordnung. Nach einer gewissen Übergangszeit soll die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm als Düngemittel verboten und der Klärschlamm vollständig verbrannt werden. In seiner am Montag an das Bundesumweltministerium übersandten Stellungnahme hat der BDE den Ausstieg aus der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken strikt abgelehnt und als einen „Irrweg“ bezeichnet.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Völlig unstrittig ist, Phosphor zurückzugewinnen. Schließlich nimmt die Qualität des importierten Phosphaterzes ab.“ Dementgegen seien die Qualitäten kommunaler Klärschlämme in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Sie erfüllten, wie jeder andere zugelassene Dünger auch, die Grenzwerte der Düngemittelverordnung. Da jedoch kleine Kläranlagen sowie große im Einzelfall unverändert ihren Schlamm ausbringen dürfen sollen, entpuppt sich der Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung als rein politisch gewollt und „ist fachlich nicht haltbar“, meint der BDE-Präsident.

Die EU-Klärschlammrichtlinie erlaube die stoffliche Verwertung von Klärschlämmen, weshalb der BDE keine Notwendigkeit sieht, von diesem Weg abzuweichen. Zudem stelle sich die Frage, wo die etwa eine Mio Tonnen zusätzlich anfallender Klärschlammtrockenmasse verbrannt werden sollen.

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