BDE kritisiert Benachteiligung bei Förderung zur Hardware-Nachrüstung

|

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat die Auslegung der Förderrichtlinie für Hardware-Nachrüstungen von Entsorgungsfahrzeugen erneut mit Nachdruck kritisiert. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) schließt weiterhin die privaten Entsorgungsfahrzeuge von der Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung aus. Der BDE bezeichnet diese Praxis als „eklatante Benachteiligung privater Entsorger“. Die Hardware-Nachrüstungen sind notwendig, um eine Ausnahmeregelung von den Diesel-Fahrverboten zu erhalten.

Der BDE nahm nach der Antwort des BMVI auf eine parlamentarische Anfrage der umweltpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Judith Skudelny, erneut Stellung. Die parlamentarische Anfrage bezog sich auf die Frage, warum die Entsorgungsfahrzeuge von privaten Entsorgungsunternehmen in der Förderrichtlinie im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft nicht inkludiert sind, sondern nur kommunale Entsorgungsfahrzeuge. Nach Auskunft des BMVI kommen nur die Fahrzeuge für die Förderung der Nachrüstung in Frage, die ausschließlich in den betroffenen Städten zum Einsatz kommen und kommunale Aufträge durchführen.

BDE Präsident Peter Kurth fordert die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf. „Gleichbehandlung sieht anders aus. Die Bundesregierung muss diese Schieflage umgehend beseitigen“, sagt er. „Sollte [...] eine Förderung nur für solche Fahrzeuge in Betracht kommen, die ausschließlich kommunale Aufträge wahrnehmen, bedeutet dies einen faktischen Komplettausschluss der Fahrzeuge privater Entsorger“, befürchtet Kurth.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -