Einwegkunststofffondsgesetz: UBA erweitert Frist für Kommunen bis Mitte Juni

Leistungsanmeldungen auf Plattform DIVID verzögern sich weiter

Kommunen, die ihre Anspruchsberechtigung im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) auf der Plattform DIVID anmelden wollen, müssen sich weiterhin gedulden. Die Möglichkeit, erbrachte Leistungen für das Jahr 2024 auf der Plattform zu melden, verzögert sich erneut aus technischen Gründen, berichtet der Verband Kommunale Unternehmen (VKU). Die Funktion werde erst ab Anfang März 2025 verfügbar sein, beruft sich der Verband auf das Umweltbundesamt.

Um den Betroffenen entgegenzukommen, sei die Frist für die Abgabe der Meldung um einen Monat verlängert worden. Statt bis zum 15. Mai 2025 können Anspruchsberechtigte ihre Leistungen nun bis zum 15. Juni 2025 einreichen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das UBA bitte um Verständnis für die Verzögerung.

Während die Leistungsmeldung derzeit noch nicht möglich ist, soll die Registrierung von sogenannten Unteranspruchsberechtigten ab Mitte des ersten Quartals 2025 auf DIVID bereitgestellt werden. Der dazugehörige elektronische Antrag werde im Nutzerprofil unter der Rubrik „Weitere Anspruchsberechtigte registrieren“ zu finden sein. Für eine erfolgreiche Registrierung müssen Unteranspruchsberechtigte verschiedene Angaben machen und entsprechende Dokumente hochladen, darunter die landesbehördliche Bestätigung der Anspruchsberechtigung. Auch der Masteranspruchsberechtigte muss eine entsprechende Bescheinigung vorlegen....

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