Einwegkunststofffonds: Abgaben auch auf Feuerwerkskörper

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Der Umweltausschuss des Bundestages hat heute dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds in geänderter Fassung zugestimmt. Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen. Der Entwurf geht morgen in die zwei und dritte Lesung des Bundestages.

Für den geänderten Gesetzentwurf votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion, AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Ein Änderungsantrag, mit dem die Union unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand in der Beschlussempfehlung keine Mehrheit. Hersteller bepfandeter Getränkeverpackungen werden jetzt allerdings bürokratisch entlastet, weil diese Verpackungen weitaus weniger in der Umwelt landen als Getränkeverpackungen ohne Pfand.

Bundestag will über kommende Rechtsverordnung mitbestimmen

Geändert wurde indes, dass nun auch der Bundestag über die kommenden Rechtsvererordnung mitbestimmen darf. Die Verordnung, die sowohl die Höhe der Abgaben als auch deren Auszahlung an die Kommunen festlegt, kann dann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden. Der Beschluss des Bundestages wird dem Bundesumweltministerium zugeleitet. Falls sich sich der Bundestag nach Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang der Rechtsverordnung nicht mit ihr befasst, wird die unveränderte Rechtsverordnung dem Umweltministerium zur Verkündung zugeleitet. Bislang waren keine Mitwirkunsgrechte des Parlamentes vorgesehen.

Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine „gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie“. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen und die Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, betonten Abgeordnete von SPD und Grünen. Dabei verwiesen sie auch auf Änderungen des Gesetzentwurfes: So sei nun unter anderem vorgesehen, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten. Schon jetzt werde man, anders als ursprünglich geplant, auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper miteinbeziehen. Der Abgabesatz für Feuerwerkskörper sei bis zum 31. Dezember 2026 festzulegen, Hersteller von Feuerwerkskörpern haben die Einwegkunststoffabgabe erstmals für das Kalenderjahr 2027

Die Unionsfraktion warb in der Diskussion noch einmal dafür, die Einwegkunststoffkommission paritätisch zu besetzen. Da die Kommission ohnehin nur beratend tätig werde, sei nicht nachvollziehbar, weshalb die darin Hersteller nicht gleichgestellt vertreten seien.

Die AfD-Fraktion kritisierte die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht: Dem Umweltschutz diene der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht, stattdessen führe die Einführung einer Abgabe für die Hersteller nur dazu, dass die Allgemeinheit doppelt belastet würde. Die Verursacher von „Littering“ würden nicht erreicht. Dem hielt eine Vertreterin der FDP-Fraktion entgegen, dass es kaum möglich sei, die Verursacher zur Rechenschaft zu sei. Dies habe man geprüft. Praktikable und bürokratiearme Ideen habe auch die Opposition nicht aufgezeigt. Die Linksfraktion schließlich monierte, die Bundesregierung habe die Chance verpasst, mit dem Gesetz auch einen Beitrag zum Aufbau von Mehrwegstrukturen zu leisten.

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