Biomethan darf dem EEG-Entwurf zufolge künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden, die höchstens an zehn Prozent der Stunden eines Jahres Strom erzeugen. Zugleich entfällt die Größenbegrenzung von bisher zehn MW für Biomethananlagen. Hintergrund ist, dass die Förderung der Biomasse stärker ...
EEG-Novelle: Mehr Biomethan – aber weniger Biogas- und Biomasseleistung angestrebt
Förderung für große Anlagen nur, wenn Umrüstung auf H2 mitgedacht ist
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -