EBV-Novelle: Bau- und Entsorgerverbände kritisieren Kabinettsbeschluss

Das Bundeskabinett hat heute die seit längerem angekündigte Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen. Vor Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2023 sollen damit Anpassungen vorgenommen werden, um den Vollzug zu verbessern. Verbände der Bau- und Entsorgungswirtschaft zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Sie hatten sich zur Stärkung der Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe insbesondere eine Regelung zum Abfallende erhofft. Bis diese kommt, könnte es aber noch einige Zeit dauern.

Nach über 15 Jahren Diskussionen hatten sich Bund und Länder unter Beteiligung der Wirtschaft im Sommer 2021 auf ein Regelwerk für einen bundeseinheitlichen Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen geeinigt. Noch vor Inkrafttreten der EBV in diesem Sommer soll die Verordnung aber geändert werden, um insbesondere den Vollzug zu verbessern. Hierzu hatte das Bundesumweltministerium im vergangenen Herbst einen mit den übrigen Ressorts noch nicht abgestimmten Referentenentwurf vorgestellt. Die jetzt beschlossene Kabinettsfassung deckt sich mit diesem in weiten Teilen, enthält aber auch manche Änderungen. Im weiteren Verfahren steht nun die Befassung des Bundestages sowie des Bundesrates an, mit dem Ziel, dass die Änderungsverordnung zeitgleich mit der EBV in Kraft tritt....

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