Der europäische Verband der Batterierecycler EBRA befürwortet den Anfang März verabschiedeten delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Einstufung von Schwarzmasse als gefährlichen Abfall grundsätzlich. Ein harmonisierter Ansatz sei notwendig, um in den Mitgliedstaaten der EU einen einheitlichen Umgang mit dem Material zu gewährleisten. Gleichzeitig kritisiert die Organisation jedoch eine mangelnde Klarstellung des Begriffs „Schwarzmasse“ in den neuen Vorschriften und fordert eine präzisere Definition insbesondere in der praxisrelevanten Liste der Abfallcodes, wie EBRA auf Anfrage von EUWID mitteilte. Andernfalls könnten Exporteure „Schlupflöcher“ nutzen, um europäisches Recht zu unterlaufen.
Bereits während der Konsultationsphase im Vorfeld der EU-Entscheidung habe EBRA betont, dass Schwarzmasse, die bei der mechanischen Zerkleinerung von Altbatterien entsteht, unabhängig von der chemischen Zusammensetzung als Zwischenabfall-Fraktion einzustufen sei. Diese bedürfe einer weiteren Aufbereitung, um die Abfallende-Eigenschaft zu erreichen. Eine Anerkennung von Schwarzmasse als Produkt sei daher nicht möglich, weshalb das Material weiterhin den regulatorischen Vorgaben für gefährliche Abfälle unterliegen müsse. Die „Anerkennung dieser Tatsache“ von der EU-Kommission durch ihren jüngsten Beschluss sei daher eine wichtige Grundlage, um einen homogenen Rechtsrahmen zu schaffen.
Welche Details EBRA an den Regelungen kritisiert und wo der Verband Spielraum für Umgehungsstrategien sieht, erfahren Abonnenten unserers Premium-Angebots hier...




