DüMV-Novelle für Phosphorrezyklate erst nach Änderung des Düngegesetzes möglich

Umweltministerkonferenz dringt auf zügige Anpassung der Bestimmungen

Vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Düngegesetzes ist eine Novellierung der Düngemittelverordnung (DüMV) nicht möglich. Letztere sei erst nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes geplant, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf EUWID-Anfrage mit. Die Novellierung umfasse wesentliche Punkte für Düngemittel aus Klärschlamm und aus der Phosphorrückgewinnung.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes Ende April beschlossen. Derzeit befindet sich die Vorlage im parlamentarischen Verfahren. Der Entwurf selbst enthält keine Regelungen, die unmittelbar die Nutzung von Stoffen aus der „Klärschlammschiene“ und insbesondere die Rückgewinnung von Phosphor betreffen, stellte das Ministerium klar.

Mit dem Änderungsgesetz sollen jedoch Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die in der DüMV unter anderem die Einführung von Qualitätssicherungssystemen sowie Eigenkontrollen ermöglichen. Diese Regelungen sollen künftig auch für Stoffe aus dem Klärschlammbereich und für Hersteller einschlägiger Stoffe gelten, so das Ministerium.

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