Die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) verpflichtet ab dem 21. Mai 2026 zur elektronischen Abwicklung von Notifizierungsverfahren und des Anhang-VII-Formulars für nicht notifizierungspflichtige grenzüberschreitende Transporte. Branchenverbände dringen angesichts Verzögerungen bei der Bereitstellung des Digital Waste Shipment System (Diwass) seit längerem auf einen Aufschub der Vorgaben.
Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche in einem Arbeitsgruppentreffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorgestellt....




