Es ist nur ein Satz über fünf Zeilen, und doch so brisant, um ihn auf 23 Seiten einer systematischen Analyse zu unterziehen und zahlreiche Fragestellungen aufzuwerfen. Es geht um § 11 Abs. 1 des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der ab 2015 grundsätzlich eine getrennte Sammlung von Bioabfällen vorschreibt. Zur ...
Diskussion zu verpflichtender getrennter Bioabfallsammlung bereits in vollem Gange
Gutachten von BKG und VHE / örE Pflichtadressaten für „Einsammeln“
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