Ein zentrales neues Element des Kommissionsvorschlags für eine Verpackungsverordnung sind Bestimmungen über die recyclinggerechte Gestaltung, die die bisherigen „wesentlichen Anforderungen“ für Verpackungen ersetzen sollen. Mit Hilfe von „Design for Recycling“ soll das als Teil des „European Green Deal“ ausgegebene Ziel umgesetzt werden, dass spätestens 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt unter wirtschaftlichen Bedingungen recycelbar sind.
Der Vorschlag fordert die Recycelbarkeit aller Verpackungen als Muss-Bestimmung ab dem Anwendungsbeginn der Verordnung. Zur Recycelbarkeit zählen dabei nicht nur die Eigenschaften der Verpackung selbst, sondern auch ihre „effektive und effiziente“ Getrenntsammlung und ihre Sortierung in definierte Abfallströme, ohne dass sich dies auf die Recycelbarkeit anderer Ströme auswirkt. Die bei ihrem Recycling gewonnenen Sekundärrohstoffe müssen von ausreichender Qualität sein, um Primärrohstoffe zu ersetzen....