Das Bundesumweltministerium hat einen ersten Entwurf für Änderungen der gesetzlichen Regelungen im Batteriebereich vorgestellt. Die Überarbeitung ist vor allem aufgrund der neuen EU-Batterieverordnung nötig. Im Referentenentwurf für das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz, welches das bisherige Batteriegesetz ablösen soll, sind darüber hinaus auch eine Reihe weiterer Detailregelungen geplant. Diese betreffen insbesondere die Batterierücknahmesysteme. So sind künftig für alle Batteriekategorien kollektive Sammelsysteme vorgesehen. Neu ist auch die Pflicht zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen.
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