
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber der Entsorgungswirtschaft beim Thema Batteriebrände. In seiner Antwort auf ein gemeinsames Schreiben der Verbände bvse und BDE begrüßt Schneider die Einrichtung eines Runden Tisches. Zugleich verweist er auf laufende Gesetzesinitiativen und die Notwendigkeit einer belastbaren Datengrundlage, bevor weitere regulatorische Schritte eingeleitet werden. Demgegenüber warnt der bvse vor Verzögerungen: Ein „Schnellschuss“ sei nicht im Sinne der Branche. „Aber wir wollen auch nicht, dass weitergehende und zwingend notwendige Maßnahmen auf die lange Bank geschoben werden“, betont Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Wie berichtet hatten bvse und BDE Mitte Juli Alarm geschlagen und sich an Schneider, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und die Umweltminister der Länder gewandt: Über 70 größere Brandereignisse seit Anfang 2024 und geschätzte Schäden im hohen dreistelligen Millionenbereich pro Jahr belegten nach Ansicht der Verbände eine akute Bedrohung der Recyclinginfrastruktur wie nie zuvor.
„Ich nehme die gegenwärtige Gefährdungssituation sehr ernst“, kommentiert Schneider in seinem Antwortschreiben, das EUWID vorliegt. Dem Vorschlag eines Runden Tisches stehe er positiv gegenüber. Das Format sei bereits im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie in Diskussion. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock bewertet die Reaktion positiv: „Wir haben in den letzten Jahren keinen wirklichen gesetzgeberischen Fortschritt erzielt, um den Batteriebränden in der Branche entgegenzuwirken. Mit einem Runden Tisch können weitergehende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.“
Novelle des ElektroG soll Verbesserungen bringen
Als wichtiges Reformvorhaben in dem Zusammenhang hebt Schneider die Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG) hervor: Sie sieht vor, dass Altgeräte auf kommunalen Wertstoffhöfen künftig nur noch von geschultem Personal angenommen werden, während zugleich die Verbraucherinformation über die Gefahren unsachgemäßer Entsorgung verbessert wird. Zusammen mit den ab Februar 2027 geltenden Vorgaben der EU-Batterieverordnung zur Entfernbarkeit von Batterien aus Geräten können diese Regelungen nach Meinung des Ministers zur Minimierung von Risiken beitragen.
Rehbock befürwortet ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung die Novelle des ElektroG vorantreibt: „Jetzt wird endlich nicht nur geredet, sondern gehandelt“ – auch wenn sich der bvse weitergehende Regelungen dringend wünsche.
Schneider fordert datenbasierte Auswertung der Brandursachen
Mit Blick auf zusätzliche regulatorische Maßnahmen gibt sich Schneider jedoch zurückhaltend: Diese könnten „nur auf Grundlage einer genaueren datenbasierten Auswertung der aktuellen Situation“ erfolgen, stellt er in seinem Schreiben klar. Unter anderem müsse untersucht werden, welche Batterietypen ursächlich für Brandvorfälle seien. Er bittet die Verbände um eine entsprechende Darstellung.
Dafür zeigt Rehbock zwar grundsätzlich Verständnis, aber: „Die Schadensereignisse der letzten Jahre haben längst ein eindeutiges Ursachenbild geliefert“, fügt er hinzu. „Die Branche braucht jetzt die Rückendeckung der Politik.“
Parallelen zur Regierungsposition beim Batt-EU-AnpG
Schneiders Argumentation weist Parallelen zur jüngsten Positionierung der Bundesregierung im Verfahren zur Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Verordnung (Batt-EU-AnpG) auf: Der Bundesrat hatte in dem Rahmen Vorschläge zur Bekämpfung von batteriebedingten Brandgefahren eingebracht, welche die Regierung in einer Gegenäußerung Mitte August ablehnte. Zur Begründung verwies sie auf die laufende ElektroG-Novelle und die ab 2027 geltende EU-weite Pflicht zur Austauschbarkeit von Gerätebatterien. Für weitere zielgerichtete Maßnahmen müsse erst eine belastbare Datengrundlage geschaffen werden, hieß es außerdem.
Zum Entwurf des Batt-EU-AnpG findet heute eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags statt. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung sind für die Sitzungswoche ab 11. September geplant.



