
Der Bundestag hat gestern neue Regelungen zum Ökodesign von Produkten beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Umsetzung europäischer Ökodesignvorgaben national auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei geht es unter anderem auch um die Definition von Reparaturbetrieben, welche auch gemeinnützige Reparaturinitiativen umfasst, den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen sowie weitergehende Ressourceneffizienzanforderungen.
Mit dem neuen Ökodesign-Gesetz sollen zudem die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten harmonisiert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Umgesetzt werde „bürokratiearm“ unter Berücksichtigung der „berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt die Regierung in der Begründung des Gesetzesentwurfs.
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD verabschiedeten den Entwurf in einer vom Wirtschaftsausschuss veränderten Fassung. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Darüber hinaus stimmte der Bundestag mehrheitlich einer von dem Ausschuss empfohlenen Entschließung zu. Darin wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes rechtzeitig darzulegen, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben vor allem auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und Vollzugsbehörden haben können.
Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung außerdem darauf hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich, mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betreffe besonders angemessene Lieferfristen, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie einfache, digitale Zugangs- und Nachweisverfahren.
In der Entschließung wird auch der digitale Produktpass thematisiert. Dieser soll Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, müsse aber praxistauglich, interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden, fordern die Abgeordneten. Bei der Positionierung der Bundesregierung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen drängen sie zudem darauf, die betroffenen Praxisakteure frühzeitig einzubeziehen. Insbesondere Mittelstand, Handwerk, Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände sollten beteiligt werden.
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes soll die Regierung außerdem prüfen, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System einbezogen werden können. Weiterhin sieht die Entschließung eine Prüfung vor, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der Handwerksordnung weitere behördlich anerkannte Nachweis- oder Registrierungslösungen berücksichtigt werden können.
Recht auf Reparatur ebenfalls im Bundestag diskutiert
Reparaturen von Geräten standen diese Woche auch mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf der Tagesordnung des Bundestages. So diskutierten die Abgeordneten in erster Lesung den Entwurf der Regierung für ein Recht auf Reparatur. Dabei sollen ebenfalls EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Verbraucher bei bestimmten Produkten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones einen Anspruch gegenüber dem Hersteller erhalten, defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren zu lassen. Ziel ist es, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und vorzeitige Entsorgung zu vermeiden.
Nachdem der Bundesrat bereits Anfang Mai Stellung zum Recht auf Reparatur bezogen hatte, ist nun der Bundestag am Zug. Nach kurzer Debatte im Plenum wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.



