Der Deutsche Bundestag hat vergangenen Donnerstag eine wichtige Änderung des im Sommer verabschiedeten EEG beschlossen. „Anlagen, die unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012, also vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden und ihren erzeugten Strom direkt vermarkten, bleiben weiterhin von ...
Bundestag beschließt Korrekturen am EEG
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