
Die Bundesregierung hat heute eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Damit greift das Kabinett das aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages zum Erliegen gekommene Gesetzgebungsvorhaben für das ElektroG wieder auf. Im Kern dürften die Eckpunkte des im letzten Jahr vom Bundesumweltministerium vorgestellten und noch von der alten Regierung beschlossenen Entwurfs weiter Bestand haben. Die Forderungen der Entsorgungswirtschaft nach einer Beteiligung der Hersteller an den Kosten zur Eindämmung von Brandrisiken sowie zur Beseitigung von Brandschäden in Form eines Fondsmodells dürften somit ebenso wenig Bestandteil des heute verabschiedeten Entwurfs sein wie ein Pfandsystem oder gar ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten.
Das Bundesumweltministerium hebt diesbezüglich lediglich eine erweiterte Rücknahmepflicht für diese Produkte vor. So sollen Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen von Vapes künftig unabhängig vom Kauf eines Neugeräts alte Einweg-E-Zigaretten kostenfrei zurücknehmen müssen. Diese Regelung war auch bereits im „Novellchen“ des ElektroG aus dem letzten Jahr enthalten.
Kommunale und private Entsorger plädieren weiter für Verbot von Vapes
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die neuen Regelungen zu Einweg-E-Zigaretten kritisch. Diese Produkte landeten nach wie vor überwiegend im Restmüll – mit erheblichen Risiken für Umwelt und Entsorgungssicherheit. „Einweg-Vapes gehören verboten – Rücknahmepflichten greifen hier viel zu kurz“, fordert Uwe Feige, Vizepräsident des VKU und Leiter des Kommunalservice Jena. Es sei völlig unrealistisch, dass diese Wegwerfprodukte in nennenswertem Umfang zu Sammelstellen oder Händlern zurückgebracht werden. Andere europäische Länder wie Frankreich und Belgien haben bereits reagiert und Einweg-Vapes verboten. Aus Sicht des VKU sollte Deutschland diesem Beispiel folgen, um Umweltbelastungen zu reduzieren und die Entsorgungspraxis realistisch und sicher zu gestalten.
Auch der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) bezeichnet die Vorstellung des Gesetzgebers, dass diese Wegwerfprodukte ohne Pfandregelung freiwillig durch die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Handel zurückgebracht werden sollen, als „völlig realitätsfern“. „Diese Regelung ignoriert das tatsächliche Nutzerverhalten und birgt erhebliche Risiken für die Entsorgungswege“, kritisiert Verbandsvertreter Andreas Habel. Die Recyclingwirtschaft fordert deshalb ebenfalls ein konsequentes Verbot dieser Produkte.
Das sogenannte Thekenmodell bei der Abgabe von E-Schrott am Wertstoffhof ist ebenfalls weiterhin Bestandteil der vom Kabinett beschlossenen Novelle des ElektroG. Dieses sieht vor, dass Altgeräte nur von geschultem Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden dürfen. Auch davon verspricht sich das Umweltministerium eine Reduzierung der Brandrisiken. „Mit der neuen Vorgabe wird sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden.“ Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport werde dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt.
Der VKU wertet die neuen Vorgaben zur Annahme und Sortierung von Elektroaltgeräten an kommunalen Sammelstellen positiv. Laut dem Kommunalverband betreffen diese nur batteriebetriebene Altgeräte und Lampen. „Die Novelle stärkt die Sicherheit und Effizienz bei der Entsorgung von Altgeräten mit Lithium-Batterien“, erklärt Feige. „Was vielerorts bereits gelebte Praxis ist – nämlich die fachgerechte Annahme und Vorsortierung durch geschultes Personal – wird nun bundesweit zur Regel.“ Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Brandschutz und für den Schutz der Mitarbeitenden auf den Wertstoffhöfen, so der VKU-Vizepräsident weiter.
Der bvse sieht in der geplanten Neuregelung zur sicheren Annahme batteriebetriebener Altgeräte an Wertstoffhöfen ebenfalls einen dringend benötigten Schritt zur Vermeidung von Brandrisiken. „Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung geltender Gefahrgutvorschriften und ein Meilenstein für mehr Sicherheit in den Entsorgungsanlagen“, so der bvse-Experte Habel.
Die Novelle des ElektroG enthält außerdem die Vorgabe zur einheitlichen Kennzeichnung von Sammelstellen in den Geschäften. Dadurch soll es Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen. „Kundinnen und Kunden sollen es künftig einfacher haben, geeignete Rücknahmestellen sofort zu erkennen und ausgediente Elektrogeräte, etwa beim Wochenendeinkauf im Supermarkt zu entsorgen“, erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Eine Ausweitung der Rücknahmepflichten im Handel ist aber offenbar nicht vorgesehen.
Stattdessen sollen Verbraucher künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert werden, dass Elektrogeräte nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen sind. Eine Verbesserung der Information sei zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen, betont das Ministerium.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert hingegen Verschärfungen bei der Rücknahmepflicht im Handel. Anlass sind Testbesuche in Filialen verschiedener Supermarktketten, bei denen die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation eklatante Mängel bei der Rücknahme von Altgeräten festgestellt hat.
bvse fordert weitere grundlegende Reformen am ElektroG
Aus Sicht des bvse bleibt der Gesetzentwurf insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere bei der Ausweitung der Herstellerverantwortung bleibe der Entwurf vage: „Verbindliche Vorgaben für ein recyclinggerechtes Produktdesign fehlen ebenso wie eine klare Kostenbeteiligung der Hersteller bei Schäden durch unsachgemäße Entsorgung ihrer Produkte“, so die bvse-Einschätzung.
Der Verband sieht die Novelle daher nur als einen Zwischenschritt. Eine grundlegendere Reform müsse noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Ziel müsse es sein, Sammelmengen zu steigern, die Sammelqualität zu verbessern und die Sicherheit im Entsorgungssystem zu gewährleisten. Hierzu gehören aus Sicht der Branche eine flächendeckende Einführung eines Batteriepfandes sowie die Etablierung eines herstellerfinanzierten Fonds, der im Schadensfall greift und sich an dem bereits existierenden Einwegkunststofffonds orientieren soll. „Ohne weitergehende ordnungspolitische Maßnahmen wird es nicht gelingen, das Risiko durch brandgefährliche Lithium-Batterien wirksam zu begrenzen“, so das Fazit von bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Anmerkung der Redaktion: Die Meldung wurde am 4. Juli um die Reaktionen von VKU und bvse ergänzt.



