Das Bundeskabinett hat heute das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Nach monatelangem Ressortstreit umfasst die neue Prioritätenliste zwölf Maßnahmen, die bis Ende 2027 vorangetrieben werden sollen – mit mehr Geld für Investitionen und Innovationen, einem stärkeren Fokus auf kritische Rohstoffe und Anreizen für Kunststoffrezyklate. Zur Finanzierung sind rund 260 Mio. € eingeplant; über das „Klimaschutzprogramm 2026“ sollen von 2027 bis 2030 weitere 305 Mio. € hinzukommen. Bei der öffentlichen Beschaffung als zentralem Handlungsfeld bleibt das Programm jedoch hinter den ursprünglichen Ambitionen zurück: Der im Herbst vorgelegte Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUKN) hatte eine rechtsverbindliche Schärfung der Bevorzugungspflicht vorgesehen – diese ist in der Kabinettsfassung nicht mehr enthalten.
Die öffentliche Hand verfüge über ein Beschaffungsvolumen im dreistelligen Milliardenbereich und könnte als Nachfragerin wesentlich dazu beitragen, Leitmärkte für Sekundärrohstoffe und Recyclingprodukte aufzubauen, heißt es im beschlossenen Aktionsprogramm. Um dieses Potenzial zu heben, will der Bund nun seine Gesellschafterstellung und seinen Einfluss in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung nutzen. Dazu zählen etwa große Infrastrukturakteure wie Bahn und Autobahn. „Wir haben uns jetzt im Kabinett darauf verständigt, dass die Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung das jährliche Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) heute bei einer Pressekonferenz. Die Betriebe sollen künftig über Maßnahmen, Zielsetzungen und Zielstände im Bereich Kreislaufwirtschaft berichten; der Recyclinganteil soll grundsätzlich im Jahresvergleich abgebildet werden, um die Entwicklung zu überwachen, hält das Papier fest.
BDE: „Jetzt müssen konkrete Gesetze folgen“
Aus Sicht des Entsorgerverbands BDE, der die Verabschiedung des Aktionsprogramms prinzipiell begrüßt, ist speziell der Kompromiss der Koalition zu mehr Zirkularität in der öffentlichen Beschaffung zu unkonkret. „Berichtspflichten ohne Lenkungswirkung allein schaffen noch keinen Markt“, betonte Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen und sprach sich erneut für rechtsverbindliche Vorgaben aus. Im BMUKN-Entwurf vom Herbst war noch explizit vorgesehen, die Pflicht zur Bevorzugung von Sekundärrohstoffen bei Ausschreibungen nach § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes so anzupassen, dass sie Drittschutz entfaltet und Unternehmen sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen darauf berufen können. Dies hätte eine Einklagbarkeit bedeutet – und wäre ein Mittel gegen die mangelnde Durchsetzbarkeit gewesen, die der BDE schon seit langem kritisiert. In der Frage, wie stark die öffentliche Hand auf Nachfrageseite auftreten soll, gab es in den vergangenen Monaten Uneinigkeit zwischen den Ressorts, was maßgeblich zur Verzögerung des Kabinettsbeschlusses beigetragen haben dürfte.
Welche weiteren Maßnahmen das Aktionsprogramm im Einzelnen priorisiert, lesen Abonnenten unseres Premium-Angebots hier...




