Bundesratsumweltausschuss fordert Pfandlösung für Lithium-Ionen-Batterien

Länderkammer berät über Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz

Der Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Sitzung in der kommenden Woche auch mit dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz. Die Länderkammer muss dabei über eine Reihe von Empfehlungen der Ausschüsse abstimmen. Der federführende Umweltausschuss schlägt in seinem allgemeinen Votum eine weitreichende Ausweitung der Herstellerverantwortung vor, um die Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien zu verringern. Der Wirtschaftsausschuss richtet den Fokus unter anderem auf potenzielle Überregulierung von Online-Plattformen und Handel.

Nach Einschätzung der Umweltpolitiker der Länder ist die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Gerätebatterien eine Hauptursache für die zunehmenden Brände in Entsorgungsanlagen. Diese stellten nicht nur ein erhebliches Risiko für Personal und Öffentlichkeit dar, sondern führten auch zu hohen Kosten und erschwerten die Versicherbarkeit entsprechender Betriebe. Zwar seien bessere Verbraucherkommunikation und optimierte Sammelstrukturen sinnvolle Schritte, sie reichten jedoch nach Ansicht des Ausschusses nicht aus, um die Problematik grundlegend zu lösen.

Gefordert wird daher eine erweiterte Herstellerverantwortung, die auch eine Pfandlösung für Lithium-Ionen-Batterien umfasst. Diese solle neben Rücknahme und Recycling auch finanzielle Beiträge zu Sicherheitsmaßnahmen entlang der gesamten Entsorgungskette ermöglichen. Notwendig sei ein ganzheitlicher Ansatz unter Einbindung aller relevanten Akteure – von Herstellern über Entsorgungsunternehmen bis hin zu Versicherern, heißt es weiter. Eine Pfandpflicht wäre aus Sicht des Umweltausschusses zudem ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Critical-Raw-Material-Acts der EU, der die Kreislaufführung kritischer Rohstoffe in Europa stärken soll.

Wirtschaftsausschuss fordert Entlastung für Händler und Online-Plattformen

Der Wirtschaftsausschuss schlägt hingegen vor, die generelle Rücknahmepflicht des Handels für Batterien zu überdenken. Aus Sicherheitsgründen sollte es Händlern ermöglicht werden, beschädigte Akkus an spezialisierte Entsorger oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu verweisen.

Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob Online-Plattformen zur Kontrolle der Herstellerregistrierung verpflichtet werden sollten. Der Ausschuss sieht in der Vorschrift einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der nicht eindeutig durch EU-Recht gedeckt sei und Plattformen im Wettbewerb benachteiligen könnte. Außerdem sprechen sich die Wirtschaftspolitiker der Länder dafür aus, die Zuständigkeit für die notifizierende Behörde nicht bei den Ländern, sondern zentral beim Bund anzusiedeln, um einheitliche Verfahren und eine höhere Effektivität der Verfahren zu gewährleisten.

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