Die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung hat am Freitag den Bundesrat passiert. Dabei hat die Länderkammer den vom Bundeskabinett Ende August vorgelegten Verordnungsentwurf zwar nochmals in einigen Punkten geändert. Die von der Wirtschaft vehement geforderte Erkundungspflicht des Veranlassers von Abbruchmaßnahmen fand allerdings keinen Eingang in den Verordnungstext. Entsprechende Änderungsvorschläge einiger Bundesratsausschüsse erhielten im Plenum keine Mehrheit.
Vom Tisch ist das Thema dennoch nicht. In einer zusätzlich verabschiedeten Entschließung weist der Bundesrat auf die Mängel des strittigen neuen § 5a zu den „besonderen Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen“ hin. Als Grundlage für eine Überprüfung des Paragraphen soll die Bundesregierung nun Daten zu asbestbezogenen Berufskrankheiten auswerten. Zudem wird um eine Übergangsfrist für die neuen Regelungen in der GefahrstoffV gebeten.
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