Bundesrat stimmt kleiner ElektroG-Novelle final zu

Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung des ElektroG zugestimmt und auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Somit haben Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sechs Monate länger Zeit, bis sie die neu eingeführte Prüfpflicht erfüllen müssen. Die ursprünglich geplante Neueinstufung von Boilern und Warmwasserspeichern hatte die Regierung nach Protesten von Entsorgern und auf Antrag des Bundesrates hingegen gestrichen.

Mit der jetzt auch final vom Bundesrat verabschiedeten Änderung des ElektroG wird Betreibern elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleistern nun eine längere Übergangsfrist bei der Prüfung von Produktangeboten eingeräumt. Eigentlich hätten sie schon ab Anfang nächsten Jahres prüfen müssen, ob die Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten ihre Produkte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert haben. Andernfalls dürfen sie diese Produkte nicht mehr auf ihren Portalen vermarkten bzw. keine Dienstleistungen mehr für die betreffenden Hersteller anbieten.

Aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen zur Benennung von Bevollmächtigten und den begrenzten Kapazitäten zur Bearbeitung dieser Anträge bei der EAR wurde diese Frist nun aber um weitere sechs Monate bis zum 1. Juli 2023 verlängert. Bis Ende dieses Jahres könnten nicht alle Anträge bearbeitet werden, sodass ein rechtskonformes Verhalten der Unternehmen nicht in jedem Fall möglich sei, begründete das Bundesumweltministerium die längere Übergangsfrist.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -