Bundesrat stimmt für Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte einem Antrag Bayerns zu und folgte dabei den Änderungswünschen der Ausschüsse für Umwelt, Wirtschaft und Europa. Somit fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf nationaler und EU-Ebene einzusetzen.

Außerdem stellte der Bundesrat fest, dass Einweg-E-Zigaretten oftmals nicht fachgerecht als Elektrogeräte, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. Durch die unsachgemäße Entsorgung der Produkte bestehe neben dem Rohstoffverlust auch die Gefahr von Bränden durch die häufig enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien. Aufgrund der Menge der auf dem Markt befindlichen Einweg-E-Zigaretten und der steigenden Nachfrage sei die Vermutung berechtigt, dass erhebliche Mengen an Sekundärrohstoffen, insbesondere Lithium, durch die Verbrennung des Hausmülls vernichtet würden, heißt es weiter.

Da die Produkte bauartbedingt weder erneut mit Liquid befüllt noch die Batterien ausgetauscht werden können, seien sie „im Hinblick auf die Ziele der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung wie auch andere kurzlebige Kleingeräte auf Batteriebasis sehr kritisch zu bewerten“, heißt es in der heute angenommenen Ausschussempfehlung weiter. Oftmals bestünden bereits langlebige und nachfüllbare Alternativen, so dass das Inverkehrbringen von Einwegartikeln auch dem Prinzip der Abfallvermeidung widerspreche.

Die Fachausschüsse für Umwelt, Europa und Wirtschaft im Bundesrat hatten sich in ihrer Empfehlung für leichte Anpassungen am Entschließungsantrag Bayerns ausgesprochen. Um das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene zu verhindern, setzen die Ausschüsse eher auf die geplante Ökodesign-Vorgabe. Diese könne sich dafür eignen, Anforderungen an die Konzeption von E-Zigaretten in nachgeschalteten produktgruppenspezifischen Verordnungen zu präzisieren, hieß es in den Ausschussempfehlungen, denen sich das Plenum der Länderkammer heute anschloss. Der Freistaat Bayern hatte in seinem Antrag hingegen darauf gedrängt, ein Verbot über eine Änderung der Einwegkunststoffrichtlinie zu erreichen.

„Die Entscheidung ist ein klares Signal gegen Ressourcenverschwendung. Wir wollen den Konsummüll deutlich reduzieren. Hier braucht es klare Regelungen“, zeigte sich Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) nach der Abstimmung erfreut. Glaubers Amtskollege aus Thüringen, Bernhard Stengele von den Grünen, sprach im Bundesrat ebenfalls von einer „unverantwortlichen Ressourcenverschwendung“, da die aus Kunststoff, Aluminium sowie einer Lithium-Batterie bestehenden Geräte nach nur kurzer Nutzungsdauer entsorgt werden. Und auch Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) begrüßte die Entscheidung der Länderkammer. „Dem Vape-Hype zulasten unserer Umwelt muss Einhalt geboten werden“, sagte er.

Nach der breiten Unterstützung im Bundesrat ist nun die Bundesregierung am Zug. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte sich bereits offen für ein Verbot der sogenannten Einweg-Vapes ausgesprochen. „Ich setze mich dafür ein, dass die Ökodesign-Verordnung und die Einwegkunststoffrichtlinie den Einweg-E-Zigaretten EU-weit einen Riegel vorschieben“, erklärte sie gegenüber EUWID.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft setzt sich bereits seit dem vergangenen Jahr für ein Verbot der Einweg-E-Zigaretten ein. „Die Länderkammer hat mit der heutigen Entschließung der Bundesregierung einen klaren Auftrag erteilt, sich in Brüssel für mehr Nachhaltigkeit, effektiven Ressourcenschutz und intensive Brandprävention einzusetzen. Ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten muss das Ziel sein“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.

Auch der Naturschutzbund hatte sich im Vorfeld der heutigen Abstimmung erneut für ein Verbot der Einweg-Vapes ausgesprochen. „Die Einweg-E-Zigarette ist ein durch und durch umweltschädliches Produkt und muss verboten werden. Für die Produktion wird Lithium verbraucht, dass wir besser für die Energiewende einsetzen sollten“, so Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der Umweltschutzorganisation zufolge werden fünf Mio Einweg-E-Zigaretten jeden Monat in Deutschland verkauft – Tendenz steigend. Allein im Vergleich zum Vorjahr sei die Verkaufsmenge um 40 Prozent gestiegen. Andere Schätzungen beziffern den Absatz sogar auf monatlich rund acht Mio Stück.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates ebenfalls, da Wegwerf-E-Zigaretten für die Umwelt mindestens genauso schädlich seien wie Filterzigaretten. „Wenn sie im Restmüll oder gar in der Natur landen, schaden sie als Elektroschrott massiv der Umwelt und entziehen dem Wertstoffkreislauf wertvolle Ressourcen, die eigentlich wieder recycelt werden könnten. Auf der anderen Seite führen die Batterien auch immer häufiger zu Bränden in Müllentsorgungs- und Sortieranlagen“, erklärte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Da eine ordnungsgemäße Entsorgung im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen aufgrund der Kleinteiligkeit dieser Produkte kaum geschehe, sei die Forderung nach einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten nur konsequent. „Unser Appell an die Politik ist deshalb, bei der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie grundsätzlich darauf zu achten, welche Alternativprodukte auf den Markt kommen, damit keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschädlichen Einwegprodukten stattfinden“, fordert Hasenkamp.

Der Verband des E-Zigarettenhandels hält ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten hingegen für ein „Feigenblatt“. Verbotsforderungen würden die Ideen- und Ratlosigkeit der Politik offenbaren, sagte ein Sprecher des Branchenverbandes der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sehen nicht, dass ein Verbot das stark nachgefragte Produkt vom Markt verschwinden lässt, weil es bei der Durchsetzung ein eklatantes Vollzugsdefizit gibt.“ Außerdem würden die Produkte dann mehr über den Schwarzmarkt verkauft werden.

Auch die FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny lehnt die Forderung nach einem Verbot ab. Die Initiative aus Bayern bezeichnete sie Anfang Februar auf EUWID-Anfrage als „Vorwahlkampfgetöse“. (Eigener Bericht / dpa)

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