Bundesrat stimmt der Einbeziehung von Abfällen in den Emissionshandel ab 2024 zu

Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in seiner heutigen Sitzung zugestimmt, ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt. Damit werden Emissionen aus Abfallbrennstoffen und Altöl ab 2024 mit einem CO2-Preis belegt, wenn die Verbrennungsanlagen nach Nr. 8.1.1 oder Nr. 8.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigt wurden.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 21. Oktober in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Aufgrund der hohen Energiekosten wurde die Einbeziehung der Abfallbrennstoffe dabei im Vergleich zum Regierungsentwurf um ein Jahr verschoben. Der vorherigen Forderung des Bundesrates, gefährliche Abfälle von der CO2-Bepreisung auszuschließen, hatte der Bundestag dabei nicht entsprochen.

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