Anlagen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist, sollen nicht in den Anwendungsbereich des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) fallen. Dafür stimmte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich, alle anderen Empfehlungen der Ausschüsse lehnte der Bundesrat ab....
Bundesrat spricht sich gegen CO2-Bepreisung von gefährlichen Abfällen aus
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