Bundesrat kritisiert unzureichende Resilienzvorgaben im Kritis-Dachgesetz

„Entwurf der Bundesregierung wird intendierter Zielsetzung nicht gerecht“

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Entwurf eines Kritis-Dachgesetzes den bestehenden Handlungsbedarf zur Steigerung der Resilienz kritischer Infrastruktur (Kritis) aufgreift. In der Sache werde der Gesetzentwurf seiner intendierten Zielsetzung allerdings nicht gerecht. Das schreibt die Länderkammer in einer Stellungnahme, die sie in ihrer letzten Plenarsitzung zum Kritis-Dachgesetz beschlossen hat. Die angestrebte Steigerung des Schutz- und Resilienzniveaus bleibe „deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurück“ und laufe Gefahr, nicht bundesweit einheitlich erreicht zu werden. Gesamtgesellschaftliche Resilienz und flächendeckende Versorgungssicherheit könnten nur durch eine „Härtung des Gesamtsystems Kritis“ erreicht werden.

Wie mehrfach berichtet, will die Bundesregierung mit dem Kritis-Dachgesetz die europäische CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) in nationales Recht überführen. Ein einheitliches Regelwerk für Resilienzmaßnahmen sei gefahren- und sektorenübergreifend dringend erforderlich, so die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. Kritische Infrastrukturen seien zugleich Rückgrat und Schwachstelle der modernen Gesellschaft, deren Schutz angesichts hybrider Bedrohungen und einer verschärften sicherheitspolitischen Lage besondere Aufmerksamkeit erfordere. Zwischen Bund und Ländern bestehe Einigkeit über die Notwendigkeit eines verlässlichen Rechtsrahmens. Die Umsetzung der CER-Richtlinie biete Gelegenheit, diesen Rahmen zu schaffen.

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