Bundesrat gibt grünes Licht für neues Batterierecht

Der Bundesrat hat das Mitte September vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (Batt-EU-AnpG) ohne weitere Verhandlungen oder Änderungen angenommen. Er folgt damit der Empfehlung des Umweltausschusses, keinen Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dadurch kann das neue Batterierecht ohne Verzögerung in Kraft treten. 

Darüber hinaus fasste die Länderkammer in ihrer heutigen Sitzung eine begleitende Entschließung: Darin bedauert sie, dass die Bundesregierung die wiederholt geforderte Prüfung eines Pfandsystems für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht vorgenommen hat, obwohl die Problematik der zunehmenden Brände in Abfallbehandlungsanlagen allgemein anerkannt sei. Die stattdessen in Aussicht gestellten Maßnahmen im geplanten Elektro- und Elektronikgerätegesetz könnten eine solche Prüfung nicht ersetzen und sind nach Ansicht des Bundesrats nicht geeignet, die Brandgefahr umfassend anzugehen.

Gleichzeitig begrüßt die Länderkammer, dass der Bundestag die Regierung in einer Entschließung aufgefordert hat, binnen eines Jahres die Einführung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei auch internationale Erfahrungen, insbesondere aus Dänemark, einzubeziehen und die Diskussion zu einer einheitlichen Bepfandung auf europäischer Ebene zu begleiten. Die Länder schließen sich dieser Aufforderung an und wollen in den entsprechenden Prozess eingebunden werden.

Wie berichtet hat der Bundestag das Batt-EU-AnpG am 11. September verabschiedet und dabei den ursprünglichen Regierungsentwurf in wesentlichen Punkten verändert. Unter anderem wurde eine Altbatteriekommission eingeführt, um Beteiligten aus der Praxis ein Mitspracherecht zu geben. Kommunen erhielten weiterhin Rechte zur Eigenverwertung von Starter- und Industriealtbatterien und die Rücknahmepflicht für Akkus aus leichten Verkehrsmitteln wird erst ab 2026 gelten.

Mit dem Verzicht des Bundesrats auf weiteres Nachverhandeln ist der Weg nun endgültig frei für das neue Batterierecht. Notwendig war die Reform, weil die EU-Batterieverordnung seit Februar 2024 unmittelbar gilt und die Frist für die nationale Umsetzung bereits Mitte August endete. Wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags blieb die im vergangenen Jahr angestoßene Gesetzesinitiative jedoch zunächst liegen. Im Frühjahr wurde das Verfahren unter großem Zeitdruck wieder aufgenommen. 

Bundesumweltministerium begrüßt Beschluss

„Mit dem neuen Gesetz schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure“, kommentiert das Bundesumweltministerium den heutigen Beschluss der Länderkammer. Damit werde die Grundlage für einen effektiven Vollzug der EU-Vorgaben gelegt. Bewährte Strukturen würden fortgeführt und zugleich weiterentwickelt. So könne die künftige Verpflichtung kommunaler Sammelstellen zur Rücknahme von Akkus aus E-Bikes und E-Scootern dazu beitragen, den zunehmenden Anteil an lithiumhaltigen Batterien in die richtigen Entsorgungsstrukturen zu lenken. 

Hervorgehoben wird außerdem die Beibehaltung der bislang in Deutschland geltenden Sammelquote von 50 Prozent bis Ende 2026 – ein Wert, der über den aktuellen EU-Vorgaben liegt und die Erfassung verbessern soll. Des Weiteren verweist das Ministerium darauf, dass die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen werden, um die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung umzusetzen.

Redaktionelle Anmerkung: Der Artikel wurde nachträglich um die Reaktion des Bundesumweltministeriums ergänzt.

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