Bundesrat fügt Ammoniak-Grenzwerte wieder in 17. BImSchV ein

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember die Ammoniak-Grenzwerte wieder in die 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (17. BImSchV) eingefügt. Das ist den Beschlussdokumenten der Länderkammer zu entnehmen. Die Grenzwerte für Staub und Stickoxid (NOx) im Entwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat entgegen der Ausschussempfehlungen unverändert gelassen.

Die Ammoniak-Grenzwerte hatten die Bundesrats-Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft wieder in die Diskussion gebracht. Entsprechende Grenzwerte waren bereits im ersten Regierungs-Entwurf vom April dieses Jahres zu finden. Die Bundesregierung hatte diese Grenzwerte in ihrem zweiten Entwurf wieder gestrichen, ohne diesen Schritt jedoch öffentlich zu begründen.

Auch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) sowie die erste IED-Verordnung haben den Bundesrat teils mit Änderungen passiert. Mit der Zustimmung des Bundesrates sind das Artikelgesetz und die beiden Mantelverordnungen verabschiedet.

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