Einwegkunststofffondsgesetz gebilligt: Wirtschaftskreise erwägen Klage

Der Bundesrat hat am Freitag dem Einwegkunststofffondsgesetz zugestimmt. Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik müssen künftig für die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen aufkommen. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft, wesentliche Teile zum 1. Januar 2024.

Die Einwegkunststoff-Abgabe müssen die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge leisten. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen wie Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Eine mittelgroße Stadt dürfte dann etwa 500.000 € pro Jahr erhalten.

Das Gesetz ist vor allem in der Wirtschaft nach wie vor umstritten, nicht zuletzt wegen der jährlichen Belastung von rund 430 Mio €. Beobachtern zufolge erwägen betroffene Wirtschaftskreise inzwischen gegen das Gesetz zu klagen. Sie hatten im Gesetzgebungsverfahren wie berichtet vor allem finanzverfassungsrechtliche Zweifel am Vorhaben der Bundesregierung geäußert. Unklar sei unter anderem aber auch, wer nach dem Gesetz Hersteller ist, erfuhr EUWID.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, Getränkeverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststofffonds zu entrichten, die vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Hersteller solcher Einwegkunststoffprodukte müssen sich unter anderem auch bei einem neu geschaffenen Register anmelden, das vom Umweltbundesamt eingerichtet und betrieben werden soll. Erstmals für das Jahr 2027 werden auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper miteinbezogen. Der Abgabesatz für Feuerwerkskörper ist bis Ende 2026 festzulegen, wofür zuvor noch eine wissenschaftliche Studie ansteht.

Grundlage für die Höhe der Sonderabgabe und deren Auszahlung an Kommunen ist die Einwegkunststofffondsverordnung. Darin wird die Sondergabe von jährlich rund 430 Mio € auf die einzelnen Produkte nicht nur auf das Gewicht, sondern auch auf Volumen und Stückzahl umgelegt und diese wiederum nach einem Punktesystem an die Kommunen ausgeschüttet. Die Verordnung ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Anmerkung: Wir haben die Meldung am 3.4. um die Passage zu möglichen Klagen gegen das Gesetz ergänzt.

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